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Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022

Am Donnerstag, den 8. Dezember 2022 fand wieder ein  bundesweiter Warntag statt.
An diesem gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern wurden in ganz Deutschland zeitgleich pünktlich um 11:00 Uhr alle Warnmittel -  dazu gehören neben anderen Warn-Apps auch die Warn-App BIWAPP und die Sirenen und SMS - mit einem Probealarm auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft.

Zuständig für die Auslösung der Sirenen ist bei uns der Landkreis  Heidekreis.

Ausfürliche Informationen zum bundesweiten Warntag können auf der Webseite www.bundesweiter-warntag.de oder www.warnung-der-bevoelkerung.de nachgelesen werden.

Hinweise zur Bedeutung der verschiedenen Sirenensignale
Über die beiden in Oerrel auf dem Feuerwehrhaus und am Sportplatz vorhandenen Sirenen können drei verschiedene Signale ausgelöst werden, die folgende Bedeutung haben:
  • Warnsignal durch 1 Minute Heulton (auf- und abschwellender Ton)  *1)
bedeutet für die Bevölkerung und für die Einsatzkräfte:  
Rundfunkgeräte einschalten - auf Durchsagen achten!
Achtung: Dieses Warnsignal ist keine Alarmierung der Einsatzkräfte, da diese ungeschützt ebenfalls gefährdet sind.
  • 1 Minute Dauerton - zweimal unterbrochen (je 12 Sekunden Dauerton; je 12 Sekunden Pause) –  
Alarm für der Feuerwehr (Einsatz)
Keine weitere Bedeutung für die Bevölkerung.
  • 12 Sekunden Dauerton
Probealarm (Sirenenfunktionstest) einmal monatlich am 1. Samstag eines jeden Monats  
In diesem Fall keine weitere Bedeutung für die Bevölkerung.
Es sei denn:
Nur nach einer zuvor erfolgten Sirenenwarnung der Bevölkerung und nur in Oerrel gültig:  
Entwarnung in Verbindung mit einer entsprechenden Durchsage.

*1) Beim Warnsignal 1 Minute Heulton bitte beachten, dass dieses Signal in Oerrel auch in Verbindung mit einer hinterlegten Lautsprecherdurchsage – zusätzlich zu den sonst üblichen Rundfunkdurchsagen - ausgelöst werden kann. Dies insbesondere dann, wenn die Bevölkerung durch eine Gefahrstoffwolke gefährdet ist.  
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht unbedingt um eine mit Kampfstoffen kontaminierte Schadstoffwolke aus dem Dethlinger Teich handeln muss.
Diese Durchsage kann auch bei einem Lkw-Gefahrgutunfall oder einer starken Rauchentwicklung bei einem Waldbrand ausgelöst werden. Genauere Informationen darüber, welche Gefahr tatsächlich droht, erhält die Bevölkerung immer über die Rundfunkdurchsage!

Daher gilt bei diesem Warnsignal immer – ob mit oder ohne Lautsprecherdurchsage:
  • Sofort feste Gebäude aufsuchen!
  • Fenster und Türen schließen!
  • Rundfunkgeräte einschalten – auf (Rundfunk-) Durchsagen achten!

Folgende Rundfunksender haben sich in Niedersachsen verpflichtet Warndurchsagen ausstrahlen:
  • NDR 1 – Niedersachsen,
  • NDR 2,
  • Antenne Niedersachsen,
  • Radio FFN
  • Radio 21

Zuständig für die Auslösung der Sirenen ist immer die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Soltau, da die Sirenen ausschließlich über Funk ausgelöst werden können.  
Daher in einen Notfall immer Hilfe über die 112 anfordern!
Auf keinen Fall darf die 112 andere Anrufe blockiert werden. Die 112 nur bei echten Notfällen anrufen! Durch unnötige Nachfragen über diese Rufnummer besteht die Gefahr, dass wirklich dringende Notrufe nicht rechtzeitig angenommen werden können, wodurch Menschen gefährdet werden können. Der Missbrauch des Notrufs 112 ist strafbar!

Ausführliche Hinweise zur Sirenenwarnung im Heidekreis gibt es auf der Homepage des Landkreises Heidekreis.



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Auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt es unter anderemm wichtige Informationen zur Vorsorge für des Katastrophenfall, zum richtigen Handeln in Katastrophen und Verhalten  bei besonderen Gefahrenlagen.



FeuerwehrWilli gibt uns Autofahrern Tipps - egal ob  Feuerwehrangehöriger oder nicht - was unbedingt ins Auto gehört - nicht  nur im Urlaub:
www.youtube.com

FeuerwehrWilli erklärt die uns die Rettungsgasse einmal auf ganz andere Art - ziemlich direkt, aber auch verständlich:
  


Kinderfinder
Kindern gehört die grösste Aufmerksamkeit wenn es brennt, da Sie sich in vielen Fällen vor der Gefahr des Feuers (Flammen und Qualm) an für Sie sichere Orte verstecken. In ihrer vertrauten Umgebung, ihrem Kinderzimmer fühlen sie sich sicher. Der sogenannte "Kinderfinder" zeigt den Rettungskräften durch seine refektierende Wirkung wo sich in einer Wohnung / Haus Kinderzimmer / Spielzimmer befinden.
  • Der Kinderfinder sollte zusammen mit dem Kind im unteren Drittel der Tür angebracht werden.
  • Reden Sie mit Ihrem Kind über das Symbol und warum dieses an der Tür klebt.



Sicherheitshinweise zum Umgang mit Feuerlöschern
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Hinweise!!!


Gesetzliche Pflicht in Niedersachsen seit 01.11.2012!
Rauchmelder retten Leben –
DAS INFOPORTAL FÜR VERBRAUCHER
Quelle: Rauchmelder


Warnwesten ab 01.01.2014 Pflicht in Privat PKW
Gem. dem Bundesrat hat spätestens zum 01.01.2014 jeder in seinem privatem PKW eine Warnweste mitzuführen.
Auch in Deutschland gibt es eine Warnwestenpflicht: In jedem  Fahrzeug muss - unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen - eine  Warnweste vorhanden sein.
Quelle: ADAC



Änderung der Kraftfahrzeug Verbandkästen DIN Norm
Der Inhalt des Kfz-Verbandskasten hat sich im Januar 2014 geändert.
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