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Im Altdorf – die Alte Schule
von 1874

Zu den ältesten heute noch vorhandenen Gebäuden in Oerrel gehört das alte Schulgebäude an der Salzwedeler Straße (B 71). Über die Geschichte dieses Haues gibt eine im Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover verwahrte Akte Auskunft.  
Mit freundlicher Genehmigung des Landesarchivs dürfen wir daraus Dokumente veröffentlichen. Daher gilt für alle hier mit den Quellenangaben

-© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr. 25 -

versehenen Dokumente:
Dieses Archivgut ist Eigentum des Niedersächsischen Landesarchivs in Hannover. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Niedersächsischen Landesarchivs dürfen diese Abbildungen nicht gespeichert, reproduziert, archiviert, dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise genutzt werden.

Bei einem Blick in die  
Acta betreffend das Schulhaus nebst Nebengebäuden zu Oerrel (- Insp. Soltau -) Kreis Soltau
erfahren wir ganz nebenbei, dass das alte Schulhaus von einem späteren Mitbegründer der Freiwilligen Feuerwehr Munster entworfen und wohl auch gebaut wurde. Denn das „wohl durchdachte Project“ – so steht es in der Akte - wurde von Zimmermeister Heinrich Bokelmann aus Munster ausgearbeitet. Der Zimmermeister, der es entworfen hat, dürfte es dann auch erbaut haben. Jahre später – 1880 – gehörte Zimmermeister Heinrich Bokelmann zu den Gründungsmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Munster und wurde auch gleich zu ihrem ersten Hauptmann gewählt.

Vorweg muss auch noch erwähnt werden, dass zu der Zeit, als das alte Schulhaus in Oerrel errichtet wurde, die Kirchen für die Schulen zuständig waren. Für uns in und um Munster war das Königliche Consistorium in Hannover als oberste Kirchenverwaltung zuständig. Ausführliche Informationen dazu sind bei Wikipedia zu finden: Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers – Wikipedia

Die örtlichen Zuständigkeiten lagen bei den Kirchen-Commissarien von Oerrel, das waren der Superintendent damals mit Sitz in Bergen und der Amtshauptmann (später Landrat) in Soltau. Für jede Schule gab es einen Schulvorstand. Der Schulvorstand Oerrel wurde vom Pastor in Munster geleitet.

Wer könnte uns besser über die Schule in Oerrel berichten als die, die  damals dafür zuständig waren. Alles was wichtig war kam in diese Akte, wodurch uns heute ein Blick in die Vergangenheit ermöglicht wird. Bei der Übertragung der Texte in eine für uns heute besser lesbare Version haben wir die damalige Schreibweise der Wörter beibehalten. Es sind also keine Rechtschreibfehler, sondern wurde von uns bewusst so geschrieben.  

Bis zum Bau eines festen Schulgebäudes war die Schule in Oerrel eine „Reiseschulstelle“. Da es kein Schulhaus gab, fand der Unterricht abwechselnd auf einem Bauernhof statt. Und zwar nicht nur in Oerrel, sondern das konnte auch in Trauen oder einem anderen benachbarten Dorf sein. So reiste die Schule über die Dörfer. Und alle Kinder der umliegenden Dörfer mussten dann dorthin „reisen“ und zwar meist zu Fuß.
  























© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr. 25
Die im Landesarchiv verwahrte Akte beginnt mit einem Schreiben der Kirchen-Commissarien an das Königliche Consistorium in Hannover vom 14. Oktober 1873 und einen Bericht vom 9. November 1873:
  




© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr. 25
Die Kirchen-Commissarien von Oerrel, Amt Soltau                                                                                          Bergen und Soltau, 14. October 1873

An Königliches Consistorium zu Hannover

Betrifft Neubau eines Schulhauses in Oerrel

Anlagen:
1. Protocoll vom 9/12 72,
2. Kostenanschlag
3. Baurist (= Bauplan) (3 Blatt)
4. Vermögens-Nachweisung,
5. Schreiben des Herrn Ober-Bauraths Hase vom 30/9 73.

Laut des in beglaubigter Abschrift angeschloßenen Protocolls vom 9. December v. Js. hat die aus 5 Vollhöfen bestehende Schulgemeinde Oerrel, die bis jetzt kein Schulgebäude hat, vielmehr eine Reiseschulstelle besitz, beschlossen ein Schulhaus zu erbauen. Die Kosten des Baues betragen nach dem anliegenden Aufschlage 2475 vtr (Vereinstaler) 11 Sgr. (Silbergroschen) 4 f (Pfennige) und müßen von den 5 Interessenten gleichmäßig aufgebracht werden. Den Kostenanschlag, sowie der gleichfalls angeschlossene Bauriß sind vom Consistorial-Baumeister, Herrn Ober-Baurath Hase in Hannover geprüft, und hat derselbe, wie die betreffende Anlage das Nähere ergiebt, das Project als ein wohldurchdachtes bezeichnet, mit der Maßgabe jedoch, daß ein Massivbau dem projectirten Fachwerkbau vorzuziehen sei.

Was die Steuerkraft, sowie die sonstigen Verhältnisse der Schulgemeinde anbetrifft, so sind dieselben in der anliegenden Übersicht ausführlich und zutreffend dargelegt.

Hohes Collegium wolle aus derselben geneigtest ersehen, daß die kleine, nur aus 5 beitragspflichtigen Mitgliedern bestehende Schulgemeinde durch die Ausführung des Baues schwer belastet wird, und gebe mir deshalb gehorsamst anheim, ?? bau eine entsprechende Beihülfe, wenn irgend thunlich 500 vtr, aus Staatsmitteln geneigtest erwirken, im Übrigen aber den Bau nach Maßgabe des Baumeisters genehmigen zu wollen.
Ein Massivbau würde unseres Erachtens bedeutend theurer kommen, als der projectirte Fachwerksbau, da die erforderlichen Steine auf sehr schlechtem Wege 3 bis 4 Stunden weit hergeholt werden müssen, während jeder Interessent das erforderliche Holz zum Bau mit Fachwerk aus seinem Beständen selbst liefern kann.

Überdies sind in hiesiger Gegend erfahrungsmäßig die Häuser mit Fachwerk trockener und wärmer als die massiv erbauten.

Die Kirchen-Commissarien
Der Superintendent   :    Der Amts-Hauptmann

Beigefügt ist der …
Bericht der Kirchen-Commissarien von Oerrel vom 14ten Oct. 1873
betr. Neubau eines Schulhauses in Oerrel
mit Anlagen ist dem Herrn Baurath Hase zur Aeußerung zugestellt.
H(annover) am 9ten Nov. 1873  (Unterschrift = Brandes)

Hannover, den 13. November 1873
An das Königliche Consistorium  hier (= Hannover)
Betrifft den Neubau eines Schulgebäudes in Oerrel
Beilagen: Acten 3 Blatt Zeichnungen

In nebenbezeichneter Angelegenheit glaube ich dem Königlichen Consistorium den vorgelegten Bauplan zur Genehmigung empfehlen zu dürfen.
Wie ich schon in meinem Schreiben an die Herrn Kirchen-Comissarienen von Oerrel vom 30ten September d. J. hervorgehoben habe, ist das von dem Zimmermeister Bokelmann *) in Munster ausgearbeitete Project nur als ein wohldurchdachter zu bezeichnen. Es findet sich auch baurevisionseitig gegen die Vornahme des projectierten Fachwerksbaues nichts zu erwidern, zumal, wie ich aus dem Bericht der Herren Kirchen-Commissarien vom 14/17 October d. Js. entnehme, die erforderlichen Steine 3 bis 4 Stunden auf schlechtem Wegen, also nur bei Aufwendung erforderlicher Mehrkosten heranzuschaffen werden müßten, während die Schul-Interessenten das zum Fachwerksbau erforderliche Bauholz aus ihren Beständen selbst liefern können.

Der Umstand, daß die Schul-Interessenten das Bauholz selbst liefern können, macht jedoch meines Erachtens bei Ausführung des Fachwerksbaues eine Bedeutung der Interessenten Betreffs der zu zahlenden Baukosten illusorisch, indem das Bauholz reichlich hoch veranschlagt ist, die wirklich zu zahlende Bausumme sich demzufolge aber nicht höher stellen wird, als die Schulinteressenten ohne Bedeutung werden leisten können. Es dürfte hiernach die Beauftragung einer Staatsbeihülfe zu den Baukosten nicht statthaft sein.

Gehorsamst (Unterschrift Hase)

*) = Zimmermeister Bokelmann gehörte 1880 zu den Gründungsmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Munster und wurde deren erster Hauptmann.  
  



















© Freiwillige Feuerwehr Munster
Die Antwort auf den Bericht:
Königliches Consistorium in Hannover                                                                           Hannover 27ten Nov.1873
An die Herren Kirchen-Comissarien von Oerrel

Dem mit dem Berichte vom 14ten v. M. vorgelegten Plan zum Neubau des Schulhauses in Oerrel ertheilen wir die Genehmigung. Das von dem Zimmermeister Bokelmann in Munster ausgearbeitete Project ist bauversionsseitig als ein wohldurchdachtes bezeichnet. Doch gegen die Vornahme des projectierten Fachwerksbaues hat sich nichts zu erwidern gefunden, zumal die erforderlichen Steine 3 bis 4 Stunden auf schlechten Wegen, also nur bei Aufwendung erheblicher Mehrkosten, heranzuschaffen werden müßten, während die Schulinteressenten das zum Fachwerksbau erforderliche Bauholz aus ihren Beständen selbst liefern können.

Eben deshalb aber kann es zu einer Bedeutung der Interessenten betreffs den zu zahlender Baukosten nicht vergleichbar (?) sein, um so weniger als das Bauholz reichlich hoch veranschlagt ist.

Wir können den Fall nicht danach ansetzen (?), um die Bewilligung einer Staatsbeihülfe, welche nur in den dringendsten Fällen zu erwarten ist, in Betracht zu bringen.

Die Anlagen des Berichtes vom 14ten v. M. erfolgen hierneben zurück. Unterschrift

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Nach diesem Bericht ist in dieser Akte leider kein weiteres Dokument zum Bau des eigentlichen Schulgebäudes enthalten. Das Schulhaus dürfte im darauffolgenden Jahr 1874 errichtet worden sein. Das dies tatsächlich so war, erfahren wir aus dieser Akte erst sehr viel später aus einem Vermerk vom 24. März 1926. In der Akte geht es zunächst aber chronologisch weiter, mit dem was passierte, als das Schulhaus bereits gebaut worden war. Denn bei dieser Akte handelt es sich nicht um die Bauakte, die liegt uns nicht vor.  

Es folgt ein Bericht vom 20. Juni 1889, den der kommissarische Landrat von Marcard für die Kirchen-Comissarien von Oerrel verfasst hat. Er berichtet der Abteilung für Kirchen- und Schulwesen bei der Königlichen Regierung in Lüneburg, dass bei der Schule in Oerrel „besondere Pissoirs“ gebaut worden sind. Die im Bericht erwähnten Bezugsdokumente sind nicht vorhanden. Anlass für diesen Bericht dürfte aber sein, dass sich der Schulvorstand von Oerrel über das Fehlen einer solchen Toilette an „höherer Stelle“ beklagt haben dürfte.  
  























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Soltau, den 20. Juni 1889

Die Kirchenkommissarien von Oerrel Kreises Soltau, Inspektion Soltau

Referent: komm. Landrath von Marcard.

Betrifft besondere Pissoirs bei der Schule zu Örrel  

Zur Verfügung vom 27. Februar 1889 No. II 252 II Ang.

An die Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg
Auf die nebenbezeichnete hohe Verfügung, Absatz 2, verfehlen wir nicht, gehorsamst zu berichten, daß nach der eingegangenen Anzeige des Schulvorstandes ausweislich unseres Vortrages vom 4. April d. Js. - No. I 3043 - bei der Schule zu Oerrel besondere Pissoirs hergestellt sind.

                Der Superintendent       Der k. Landrath
                       Stalmann                   Marcard

Hierzu ist nur dieses eine Schreiben vorhanden. Daraus entnehmen wird, dass bei der Schule ein „besonderes Pissoirs“ erstellt worden ist. Entweder entsprach das nicht den Tatsachen oder aber dieses „Toilettenhäuschen“ war nicht sehr massiv gebaut worden. Denn wie wir später aus einem offiziellen Bericht erfahren werden, wurde bereits 1902 wieder das Fehlen eines „Pissoirs“ bemängelt. Und auch 1908 fehlte eine solche Örtlichkeit immer noch bei der Schule. Anscheinend war man damals vom Schulvorstand der Ansicht, dass „so etwas“ nicht erforderlich ist, da es nahe der Schule genügend Bäume gab.  

In der Akte wird ein „Sprung“ ins Jahr 1893 gemacht. Nun geht es bereits um ein neu zu errichtendes Nebengebäude bei der Schule in Oerrel. Später wird erwähnt, dass es sich dabei um ein Stallgebäude handelt.  
  







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Am 16. September 1893 berichtete der Landrat in Soltau der Königlichen Regierung in Lüneburg von der Absicht des Schulvorstandes in Oerrel ein Nebengebäude bei der Schule in Oerrel errichten zu wollen. Die beiden in dem Schreiben erwähnten Berichte liegen heute nicht mehr vor.

Der Landrath des Kreises Soltau                                                                                                                 Soltau, den 16ten September 1893
An Königliche Regierung Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg
Betrifft: Bau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel

Der Königlichen Regierung beehre ich mich, angeschlossen in Beziehung auf den vom Schulvorstande von Oerrel beschlossenen Neubau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel
1. einen Bericht des Schulvorstandes vom 26. v. Mts. nebst 2 Anlagen und
2. einen Bericht desselben vom 12. dieses Monats nebst 1 Anlage

mit der gehorsamsten Bitte zu überreichen, aus diesen Vorlagen geneigtest ersehen zu wollen, in welcher Weise der Neubau des fraglichen Nebengebäudes beabsichtigt wird und die zu 426 M (Mark) 47 P (Pfennig) veranschlagten Baukosten aufgebracht werden sollen.

Der Königlichen Regierung erlaube ich mir, die weitere Entschließung hinsichtlich der Genehmigung der Schulvorstandsbeschlüsse gehorsamst anheimzustellen.

In Vertretung
Arnold Springhorn  / Kreisdeputirter

Auf dem Schreiben sind folgende Anmerkungen von der Regierung in Lüneburg enthalten:
Es fällt mir auf, daß das veraltete Ausmaß gebraucht wird, während das Untermaaß seit längerer Zeit in Kraft ist (für Kirchen-Schulverwaltung seit Erlaß vom 27. 11.1870)
Wenn Herr Reg. Rath Dr. Sachse die Sache gesehen hat:
Herrn Reg. Sec. Strübel zu genehmigen u. am Schluß der Verf. zu bemerken die Maaßbezeichnung sei aufgefallen; künftig sei in den Vorlagen das geltende Maaß anzugeben. (Unterschrift)

So lautete die Antwort an den Landrat:

Lüneburg, 6.ten October 1893

An den Königl. Landrath in Soltau
Wir genehmigen hiermit das mit dem gefl. Berichte vom 16ten v. Mts. – J.No. 7891 – eingereichte, nebst den übrigen Anlagen hierneben zurückfolgende Projekt zum Neubau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel. Gleichzeitig ertheilen wir zu dem Beschlusse des Schulvorstandes von Oerrel vom 10.ten September d. Js., nach welchem die durch den Neubau erwachsenen Kosten aus der Schulkasse bestritten werden sollen, unsere Genehmigung.

Wir ersuchen Eure pp., wegen Ausführung des Projekts das Erforderliche anzuordnen und die Vollendung des Baues uns seiner Zeit anzuzeigen. Die Bauabrechnung wollen Sie demnächst einfordern, super-revidiren (= überprüfen) und durchargiren.  

Es ist uns aufgefallen, daß in dem Kostenanschlage an Stelle des Untermaaßes ein veraltetes Maaß gebraucht ist. Eure pp. wollen gefl. dafür Sorge tragen, daß in künftigem Fällen in den Vorlagen das jetzt geltende Maaß angegeben wird.

Kgl. Reg. Abt. II  (Unterschriften)

Im Januar 1894 teilte der Landrat der Regierung in Lüneburg mit, dass es beim Bau des Nebengebäudes zu Verzögerungen gekommen war.
  

















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Der Landrath des Kreises Soltau                                                                                                                             Soltau, den 23ten Januar 1894
An Königliche Regierung Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg
Betrifft den Bau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel

Ad Verfügung vom 6. Oktober 1893 II 7o74 und vom 18. Januar 1894 II 382

Der Königlichen Regierung beehre ich mich, in Gemäßheit der heute hier eingegangen Erinnerungs-Verfügung vom 18. ds, Mts. II 382 folgendes gehorsamst zu berichten:

In der hohen Verfügung vom 6. Oktober v. Js. No. II 7074 ist im 2. Absatze u. a. angeordnet, daß meinerseits wegen der Ausführung des genehmigten Projektes des Neubaues eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel das Erforderliche anzuordnen und der Vollendung des Baues der Königlichen Regierung seiner Zeit anzuzeigen sei.

Wegen der Ausführung des Baues ist diesseits unterm 9. Oktober v. Js. das Erforderliche angeordnet, die Anzeige von der Vollendung des Baues hat aber noch nicht gemacht werden können, da der Bau noch nicht vollendet ist.

Unterm 28. Dezember v. Js. hat der Vorsitzende des Schulvorstandes, Pastor Thiede zu Munster, mir angezeigt, daß der fragliche Neubau noch nicht habe in Angriff genommen werden können, da der Bauunternehmer, welcher den Bau übernommen habe, erkrankt sei, und wegen der in der Umgegend von Munster herrschenden regen Bauthätigkeit die nöthigen Kräfte andererseits nicht schnell zu beschaffen seinen, daß jedoch der Schulvorstand die Fertigstellung des Gebäudes eifrig betreiben würde.

Ich werde nicht ermangeln, die Vollendung des Gebäudes zu überwachen und demnächst, nachdem solche erfolgt, der Königlichen Regierung davon die vorgeschriebenen Anzeige zu machen.

(Unterschrift)
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Die Bauarbeiten haben sich immer weiter hingezogen, was zu erneuten Nachfragen der Regierung in Lüneburg beim Landrat in Soltau führte. Selbst nachdem dieser der Regierung am 2. August 1894 mitgeteilt hatte, dass der Bau in 8 Tagen vollendet sein werde. Tatsächlich meldete der Schulvorstandsvorsitzende Pastor Thiede aus Munster dem Landrat aber erst am 7. Oktober 1894 die Fertigstellung des Nebengebäudes. Allerdings konnte der Bau noch nicht bezahlt werden, da jetzt das Geld fehlte.
  






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Der Landrat des Kreises Soltau                                                                                                                                  Soltau, den 2ten August 1894
An die Königliche Regierung – Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg
Betrifft den Bau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel

Zur Verfügung vom 6. Juli 1894 – No. II 7097

Der Königlichen Regierung beehre ich mich in Erledigung der nebenbezeichneten Verfügung gehorsamst zu berichten, daß der Bau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel bis auf die Maurerarbeiten fertig gestellt ist. Die Letzteren werden in etwa 8 Tagen beendet sein.

Heinichen (Landrath)

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Der Landrath des Kreises Soltau                                                                                                                                Soltau, den 8ten Oktober 1894
An Königliche Regierung – Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg
Betrifft den Bau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel

Ad. Verfügung vom 19. September 1894 No. II 9457

Der Königlichen Regierung beehre ich mich, in Erledigung der nebenstehend bezeichneten hohen Verfügung einen heute hier eingegangenen Bericht des Pastors Thiede zu Munster vom 7. d. Mts. mit der Bitte anbei gehorsamst zu überreichen, daraus geneigtest ersehen zu wollen, daß der Bau des Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel vollendet ist.

In Beziehung auf die Bemerkung in den Berichte des Pastors Thiede wegen der Baurechnung erlaube ich mir gehorsamst zu berichten, daß der Schulvorstand von Oerrel einen mit der Regelung des Beitragsverhältnisses zu den Schullasten in Verbindung stehenden Beschluß wegen Kontrahirung einer Anleihe auf den Kredit der Schulgemeinde vor einiger Zeit mir eingereicht hat, der wegen seiner Unvollständigkeit der Königlichen Regierung nicht vorgelegt werden konnte und wegen dessen Vervollständigung noch Verhandlungen schweben.

Sobald die letzteren zum Abschlusse gelangt sein werden, werde ich nicht verfehlen, der Königlichen Regierung die betreffenden Vorlagen zu machen.

Landrat Heinichen

Anlage:
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H. Thiede, Pastor                                                                                                                                                      Munster, den 7. October 1894
An den Königlichen Landrat, Herrn Heinichen, Hochwohlgeboren, zu Soltau
Betrifft: Bau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel
Zur Verfügung vom 22. September 1894, J.-N. I 8888  

Euer Hochwohlgeboren berichtet der Unterzeichnete auf die nebenstehende Verfügung gehorsamst, daß der Bau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel vollendet ist. Die Baurechnung kann leider noch nicht eingereicht werden, da zur Bestreitung der Baukosten einstweilen kein Geld vorhanden ist sondern erst angeliehen werden muß.
Gehorsamst H. Thiede, Pastor

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Doch zunächst musste erst einmal eine Änderung bei den beitragspflichtigen Mitgliedern der Schulgemeinde Oerrel vorgenommen werden. Denn mittlerweile hatte die Provinzialforstverwaltung vier der fünf Bauernhöfe in Oerrel aufgekauft, so dass nur noch der Bauer Marcks als beitragspflichtiges Mitglied übrig geblieben war. Nun sollten – mit Ausnahme des Lehrers – alle selbstständigen Mitglieder der Schulgemeinde beitragspflichtig werden. Die Verhandlungen darüber wurden in Munster beim Schulvorstand von Oerrel geführt. Neben dem Landrat aus Soltau nahm auch Landesforstrat Quaet-Faslem als Vertreter des Landesdirektoriums Hannover (Provinzialforstverwaltung) daran teil.
  




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Der Landrat des Kreises Soltau                                                                                                                                 Soltau, den 2ten August 1894
An die Königliche Regierung – Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg

Lüneburg, den 22ten November 1894
Zufolge Verfügung vom 16ten Oktober 1894 No. II 10660 betreffend Bau eines Nebengebäudes der Schule in Oerrel werden hiermit die Bau-Acten gehorsamst vorgelegt. Registratur II

Lüneburg, den 4. Decbr. 1894
An den Kgl. Landrath Herrn Heinichen Hochwohlgeboren zu Soltau
Mit Bezug auf den gef. Bericht vom 8. Oktober d. J. den Bau eines Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel betreffend, ersuchen wir Eure Hochwohlgeboren ergebenst, den Beschluß des Schulvorstandes über die beabsichtigte Aufnahme einer Anleihe zur Deckung der Baukosten uns innerhalb 4 Wochen zur Genehmigung vorzulegen.
Kgl. Regier. Abthlg. II (Unterschrift)  

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Der Landrath des Kreises Soltau J.Nr. I 10677                                                                                                         Soltau, den 7ten Dezember 1894
An Königliche Regierung – Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg
Betrifft Genehmigung zur Kontrahierung einer Anleihe von 1300 M Seitens des Schulvorstandes von Oerrel auf den Kredit des Schulverbandes Oerrel.

3 Beilagen
Der Königlichen Regierung beehre ich mich, anbei einer Eingabe des Pastors Thiede zu Munster vom 27. v. Mts. nebst Anlage mit der Bitte zu überweisen, daraus geneigtest ersehen zu wollen, daß der Schulvorstand von Oerrel in seiner Sitzung vom 13. v. Mts., an welcher der Landesforstrath Quaet-Faslem aus Hannover als Vertreter des Landesdirektoriums zu Hannover und ich theilgenommen haben, beschlossen hat, fortan die sämmtlichen selbstständigen Mitglieder der Schulgemeinde mit Ausnahme des Lehrers zu den Schullasten des Schulverbandes von Oerrel nach Maßgabe des von dem Königlichen Konsistorium zu Hannover unterm 25. Januar 1878 genehmigten Beitragsverhältnisses heranzuziehen, sowie ferner, zur Deckung der rückständigen Schullasten und der Baukosten für das neu erbaute Stallgebäude der Schulstelle eine Summe von 1300 M bei der Sparkasse zu Soltau anzuleihen und mit 8 % jährlich zu verzinsen bezw. zu amortisieren.

Dabei erlaube ich mir, folgendes gehorsamst zu berichten: Unterm 25. Januar 1878 hat das Königliche Konsistorium zu Hannover dem Beschlusse der Schulinteressenten von Oerrel gemäß genehmigt, daß, unter Aufhebung des bis dahin gültig gewesenen Höfefußes, die Schullasten nach den direkten Staatssteuern in der Art aufgebracht würden, daß die Gewerbesteuer, mit gänzlichem Ausschlusse der Hausirgewerbesteuer, nur zur Hälfte in Anrechnung gebracht wird. Wenn hiernach, wie die Königliche Regierung in der Verfügung vom 31. März 1890 No. II 2198, betreffend das Wahl- und Stimmrecht der Schulgemeinde-Mitglieder bei den Wahlen zum Schulvorstande, bereits ausgesprochen hat, sämmtliche selbstständigen volljährigen Mitglieder der Schulgemeinde zu den Schullasten hätten herangezogen werden müssen, so ist solches doch nicht geschehen, vielmehr sind die Schullasten nach dem vorerwähnten Beitragsverhältnisse ausschließlich von den Grundbesitzern aufgebracht, alle anderen Schulgemeinde-Mitglieder aber frei geblieben, weil der Schulvorstand der Ansicht früher gewesen ist, daß die Schullasten im Schulverbande von Oerrel einem dinglichen Charakter haben. Ein solcher hat aber in dem gegen die Provinzial-Verwaltung und dem Königlichen Forstfiskus anhängig gewesenen Prozeßverfahren nicht nachgewiesen werden können.

Nachdem nun inzwischen die sämmtlichen Höfe in der Schulgemeinde bis auf den Hof des Hofbesitzers Marcks von der Provinzial-Verwaltung angekauft sind, ist der g. Marcks das einzige beitragspflichtige Mitglied der Schulgemeinde geblieben und sind in den letzten Jahren von diesem die zur Deckung Ausgaben der Schulgemeinde erforderlich gewesenen Gelder angeliehen bezw. vorgeschossen.

Die in einem Hefte s. p. rem. beigefügten Verhandlungen ergeben darüber das Nähere und erlaube ich mir, darauf gehorsamst Bezug nehmen zu dürfen.
Zur Herbeiführung eines geordneten Zustandes hat der Schulvorstand unterm 13. v. Mts. die Eingang erwähnten Beschlüsse gefaßt. Dabei hat der in der Schulvorstandsitzung mit anwesende Landesforstrath Quaet-Faslem als Vertreter der Provinzial-Verwaltung die Erklärung abgegeben, daß das Landesdirektorium im Einverständnisse mit dem Provinzial-Ausschusse den Beamten und Angestellten der Provinzial-Verwaltung, welche nach den Beschlüssen des Schulvorstandes nunmehr zur Tragung der Schullasten mit herangezogen werden, hierzu aus provinziellen Mitteln in billiger und aus verstehender Weise nach dem Ermessen der Provinzialverwaltung Beihülfe gewähren würde.

Es ist zu hoffen, daß auch für die in der Schulgemeinde Oerrel wohnhaften Angestellten und Arbeiter des Königlichen Forstfiskus und der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung in gleicher Weise Beschlüsse von den betreffenden Verwaltungen werden bewilligt werden und werden dieserhalb nach Genehmigung der vorliegenden Schulvorstandsbeschlüsse entsprechende Anträge bei den genannten Verwaltungen gestellt werden.
Der Königlichen Regierung erlaube ich mir unter den obwaltenden Umständen die geneigte Genehmigung der fraglichen Schulvorstandsbeschlüsse gehorsamst anheimzugeben.
Landrat Heinichen

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Beigefügt war die „Eingabe“ des Vorsitzenden des Schulvorstandes in Oerrel, Pastor Thiede in Munster.
  










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Pastor Thiede in Munster                                                                                                                                      Munster, den 27. November 1894
An den Königlichen Landrat, Herrn Heinichen, Hochwohlgeboren in Soltau
Betrifft: Gesuch um Genehmigung einer Anleihe von 1300 M für die Schulgemeinde zu Oerrel

Euer Hochwohlgeboren überreicht der Unterzeichnete anbei gehorsamst eine Protokollabschrift über einen Beschluß des Schulvorstandes von Oerrel, wonach derselbe beschlossen hat, fortan alle persönlichen Mitglieder der Schulgemeinde Oerrel zur Tragung der Schullasten heranzuziehen und zur Deckung der rückständigen Schullasten sowie der Baukosten für das neuerbaute Stallgebäude bei der Sparkasse zu Soltau die Summe von 1300 M aufzuleihen und mit 8 % zu verzinsen und abzutragen. Die dazu erforderlichen Beiträge sollen gleichfalls von sämmtlichen persönlichen Mitgliedern der Schulgemeinde und zwar nach dem in dem Protokoll anerkannten Steuerfuße aufgebracht werden.

Schulvorstand bittet, Euer Hochwohlgeboren wollen diese Beschlüsse der hohen Königlichen Regierung behuf Einholung der erforderlichen Genehmigung befürwortend vorlegen.

Gehorsamst H. Thiede, Pastor

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Auszug aus dem Protokollbuche der Schulgemeinde von Oerrel

Geschehen im Pfarrhause zu Munster, den 13 November 1894

Anwesend: Der Landrath Herr Heinichen aus Soltau,
               Der Landesforstrath Herr Quaet-Faslem aus Hannover,
              Der gesamte Schulvorstand von Oerrel

Nachdem unter dem 25. Januar 1878 von Königlichem Consistorio zu Hannover genehmigten Beschlusse der Schulinteressenten von Oerrel sind die Schullasten nach den direkten Staatssteuern in der Art aufzubringen, daß die Gewerbesteuer mit gänzlichem Ausschlusse der Hausiergewerbesteuer nur zur Hälfte in Anrechnung gebracht wird.

In Ausführung dieser Bestimmung wird beschlossen außer dem Lehrer in Zukunft die sämmtlichen persönlichen Mitglieder der Schulgemeinde zur Tragung der Schullasten heranzuziehen.

Zur Deckung der rückständigen Schullasten, insbesondere der Baukosten für ein Stallgebäude beschließt Schulvorstand, die Summe von 1300 M bei der Sparkasse in Soltau aufzuleihen und mit 8 % insgesammt zu verzinsen und abzutragen. Die dazu erforderlichen Beiträge sollen nach dem oben erwähnten Beitragsfuße aufgebracht werden. Die Königliche Regierung wird um Bestätigung dieses Beschlusses gebeten.

Der Herr Landesforstrat Quaet Faslem gab mit Ermächtigung des Landesdirektoriums die Erklärung ab, daß das Landesdirektorium in Einverständnis des Provinzial-Ausschusses die Beamten und Angestellten der Provinzialverwaltung, welche zufolge der obigen Beschlüsse zu den Beiträgen nunmehr herangezogen werden würden, aus provinzialen Mitteln die Lasten in billiger und ausreichender Weise nach Befinden der Provinzialverwaltung erleichtern werde.

Vorgelesen und Unterschrieben: (gez.) H. Thiede, Pastor. H. Schulze, Lehrer. H. Marcks, Hofbesitzer. J.v. Alm.
Daß obiges Protokoll von der Mehrheit der Mitglieder des Schulvorstandes von Oerrel, einschließlich des Vorsitzenden, unterschrieben worden ist, bescheinigt

Munster, den 27. November 1894                                                                             H. Thiede, Pastor (Siegel der Kirche zu Munster)

Daraufhin genehmigte die Regierung in Lüneburg den Beschluss des Schulvorstandes von Oerrel bei der Sparkasse Soltau 1.300 Mark aufzunehmen, um die rückständigen Schullasten und die Baukosten zu decken.

Lüneburg 7. Januar 1895
An den Königlichen Landrath in Soltau

Unter Rückgabe des mit dem gefl. Berichte von 7. v. M. (I 10677) vorgelegten Aktenhefter genehmigen wir den Beschluß des Schulvorstandes von Oerrel vom 13. Nov. V. Js., nach welchem zur Deckung der rückständigen Schullasten und der Baukosten für das neu erbaute Stallgebäude der Schulstelle 1300 M bei der Sparkasse in Soltau angeliehen und mit 8 % jährlich verzinst und amortisiert werden sollen.
Euer Hochwohlgeboren wollen die Betheiligten hiervon in Kenntniß setzen.

Kgl. Reg. Abth. II (Unterschrift)

Ende Februar 1895 konnte der Bau des Nebengebäudes dann abgerechnet werden.
  










© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Der Landrath des Kreises Soltau                                                                                                                        Soltau, den 20ten Februar 1895
An Königliche Regierung Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg
Betrifft den Bau eines Nebengebäudes bei der Schule in Oerrel
Ad Verfügung vom 19. September 1894 II 9457
Beilagen 4  Bericht des Pastors Thiede zu Munster vom 18. Februar 1895 mit 3 Anlagen

Der Königlichen Regierung beehre ich mich, unter Bezugnahme auf meinen Bericht vom 8. Oktober v. Js. – J.-No. I 9315 - einen Bericht des Pastors Thiede zu Munster vom 18. d. Mts. nebst der Bauabrechnung sammt Belägen bezüglich des neu erbauten Nebengebäudes bei der Schule zu Oerrel hierneben gehorsamst zu überreichen.
Heinichen

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Lüneburg, den 8. März 1895
An den kgl. Landrath Herrn Heinichen Hochw. Soltau

Auf den gef. Bericht vom 20. Februar d. J. – J. No. I 1511 – lassen wir Euren pp. die vorgelegte Abtrechnung über den Bau eines Nebengebäudes bei der Schule in Oerrel unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 6. Oktober 1893 II. 7074 hierneben ergebenst wieder zugehen.
Kgl. Regier. Abthg. II (Unterschrift)

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Lüneburg, den 23ten 9. 1895

I. Ausgabe, Anweisung
auf die Kreiskasse zu Soltau.

Aus dem Fonds Cap. 121, Tit. 34 des Staatshaushaltset – Etats - zu Beihülfen an Schulverbände wegen Unvermögens für die laufenden Ausgaben der Schulunterhaltung -, sind vom 1.ten April 1898 ab in vierteljährlichen Raten im Voraus zu zahlen:
Der Schulgemeinde
bis
Jährlich M / Pf.
zu Oerrel als Beihülfe für die Verzinsung und Amortisation der Bauschulden
31. März 1899102

Summa102
in Buchstaben  (wurde im Dokument nicht vermerkt)
Bei den Zahlungen pp. ist zu beachten:

1, Die Staatsbeihülfen sind bis zu den angegebenen Endzeitpunkten gegen Quittung des Schulkassen-Rechnungsführer zu zahlen, so lange die Zahlungs-Einstellung nicht durch diesseitige Verfügung angeordnet wird. Am Jahresschluß (31. März) muß die Quittung bescheinigt werden.

2, Reste, welche durchaus nicht zu vermeiden, sind in der betreffenden Spalte der Jahres-Nachweisung aufzuführen und auf das folgende Jahr zu übertragen.

3, Diese Beihülfe ist ist der Jahresanweisung unter einem besonderen Abschnitte mit der Ueberschrift Beihülfe zu den sächlichen Schulunterhaltungskosten aufzuführen.  (Unterschrift)

Auf der letzten Seite sind nur noch Aktenvermerke enthalten.
Die nächsten Schriftstücke stammen dann erst wieder aus der Zeit nach 1900 und es handelt sich zunächst überwiegend um die Berichte des Amtsarztes über seine regelmäßigen Besichtigungen der Schulverhältnisse vor Ort. Und darin wurde vieles festgehalten, was uns weitere Einblicke ins damalige Dorfschulleben ermöglicht.

Der erste Bericht des Amtsarztes in Walsrode an den Landrat in Soltau stammt vom 23. Januar 1902. In diesem Bericht wird nun das Fehlen eines Pissoirs beanstandet. Zur Erinnerung: im Jahr 1889 sollte eigentlich eins erstellt worden sein. Der Landrat schickte den Bericht zur Stellungnahme an den Vorsitzenden des Schulverbandes in Oerrel, Pastor Thiede in Munster. In seiner Stellungnahme vermerkte er dazu: „soll geschehen“.
  










© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
Der Amtsarzt                                                                                                                                                       Walsrode, den 23. Januar 1902

An den Herrn Landrath in Soltau

Die Schule in Oerrel ist im Allgemeinen den Anforderungen entsprechend. Es würde sich empfehlen, folgende Aenderungen auszuführen,

1. eine Dachrinne an der Schulzimmerseite und ein Traufpflaster mit Cement verputzt, oder eventuell eine Schieferbekleidung an der Außenseite der Schlafkammer in Süd West würde das Schulzimmer und das betreffende Schlafzimmer trockner machen.

2. die Reinigung hat nicht nur durch Sprengen (= mit Wasser bespritzen) und Ausfegen, sondern durch feuchtes Aufnehmen zu geschehen.

3. Die letzte Bank ist 35 cm von der Außenwand abzurücken.

4. Die Zwischenwand zwischen den Aborten ist zu dichten.

5. der ausziehbare Kasten unter dem Mädchen-Abort ist so zu befestigen, daß er von Unberufenen nicht ausgezogen werden kann.

6. der Mädchenabort ist durch ein anzubringendes Fenster hell zu machen.

7. Ein Pissoir ist anzulegen.

Das Protkokoll der Besichtigung lege ich unter Rückerbittung bei.
Dr. Drewes

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Soltau, den 26. Januar 1902
An den Herrn Vorsitzenden des Schulverbandes Munster
Zu Ihrer weiteren Veranlassung und demnächstiger Äußerung.
Der Landrat  -  Kleine

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Munster, den 17. März 1902
Urschriftlich an den Herrn Königlichen Landrat in Soltau
Ad. 1. Schulvorstand hat beschlossen die Dachrinne zu verlängern. Eine Schlafkammer im Südwesten des Hauses ist nicht vorhanden.
Ad. 2 – 7  Soll geschehen.
Der Schulvorstand von Oerrel
Thiede, Pastor, Vorsitzender

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Nachdem der Landrat die Stellungnahme erhalten hatte, leitete der sie mit dem Bericht des Amtsarztes am 19. März 1902  an die Königliche Regierung Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen zu Lüneburg zur Kenntnisnahme weiter. Bevor wir uns diesen ausführlichen Bericht anschauen, müssen wir noch einmal auf die Stellungnahme von Pastor Thiede zu diesem Bericht zurückkommen. Der hatte darin nämlich unter „Ad. 1“ (= zu Punkt 1) darauf hingewiesen, dass im Südwesten des Schulhauses gar keine Schlafkammer vorhanden ist. Demnach dürfte sich der Amtsarzt in seinem Bericht mit der tatsächlichen Nord-Süd-Ausrichtung des Schulhauses vertan haben. Dieser Hinweis ist für uns heute insofern von Bedeutung, dass er uns später bei der Orientierung anhand zweier Grundrisspläne hilft.  

Nun aber erstmal zum Amtsarzt-Bericht, der erahnen lässt, wie es in und um der Schule aussah und zuging. Dabei handelt es sich um ein ausgefülltes mehrseitiges Formblatt, in dem auf der linken Hälfte die zu beantwortenden Fragen gestellt werden, die mit zusätzlichen Hinweisen versehen sind. In der rechten Spalte hat der Amtsarzt eingetragen, was er zu jedem Punkt in der Oerreler Schule vorgefunden und festgestellt hat.
  
























© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
Uebersicht
über das Ergebnis der kreisärztliche Besichtigung
der Dorf-Schule in Oerrel,
Schulgemeinde Oerrel, Kreis Soltau
vorgenommen durch Amtsarzt Dr. Drewes
am 6. December 1901
  
1. die Lage, Umgebung, Beschaffenheit und Größe des Schulgebäudes
Befinden sich in der Nähe übelriechende, schädliche Ausdünstungen oder störendes Geräusch?
  
Das Schulgebäude liegt an der Landstraße, nach Osten von Feld umgeben.
Das Selbe ist in guten Zustande nach der Landstraße zu mit einem kleinen Vorgarten versehen.
  
2. Konstruktion des Gebäudes
Durchdringe Schlagregen und aufsteigende Feuchtigkeit. – Dachrinnen – Traufpflaster – Unterkellerung – Höhe des Fußbodens über dem Erdboden – Lehrerwohnung – besonderer Eingang zu dieser?
  
Das Gebäude ist aus Fachwerk errichtet, gegen Schlagregen und aufsteigende Feuchtigkeit nicht gesichert. An der N-Seite des Gebäudes um das Schulzimmer läuft keine Dachrinne, kein Traufpflaster. Nur die Wohnstube und Kammern an der NW-Seite unterkellert. Der Fußboden 0 – 25 cm über den Erdboden. Die Lehrerwohnung besteht aus 2 Wohnstuben mit je einer dahinter liegenden Schlafkammer. Die benutzte Schlafkammer (in SW) ist 2 : 3,64 m groß und 3,2 m hoch. An der Außenseite feucht. Kein besonderer Eingang zum Schulzimmer
  
3. Schulzimmer: wie viele?
Länge – Breite – Höhe – Raumgehalt – Anstrich der Wände und Decken – Schließen der Türen usw. nach außen – Zahl und Glasfläche der Fenster, ihre Verteilung in den Wänden der Schulzimmer, ihre Himmelsrichtung, Beschattung durch Bäume – Schutz gegen Sonnenlicht – Stellung und Beschaffenheit des Ofens – Schutz gegen strahlende Wärme – Temperatur? – Thermometer vorhanden? – Beschaffenheit der Fußböden, eben, dicht, gestrichen, geölt oder etwa mit Sand bestreut – Lüftungsvorrichtungen? Beschaffenheit – Reinlichkeit, Art und Häufigkeit der Reinigung?

  
Das Schulzimmer liegt an der NO-ecke, ist 5,9 m lang, 4,7 breit und 3,2 hoch. Der Raumgehalt beträgt mithin rd, 89 cbm. Die Wände sind weiß getüncht, an den Außenwänden bis zur Höhe der Schulter, 90 cm mit braun gestrichenen Brettern verschalt. Die Thür schließt gut – öffnet sich nach innen. Der obere Rand der Fenster von der Balkenlage 35 cm entfernt. 2 Fenster nach NO. 3 Fenster nach SO. Die Fenster 1,80 hoch, 1,00 breit mit je 8 Glasscheiben, 23 : 25 cm.  Die Selben mit gestreiften (??Gardinen??)  versehen. Fensterfläche: 9,0 qm, Ladenfläche: 27,7 qm. Der Ofen steht an der Nordwand in der Mitte, eisern mit Ofenform, Eine Ventilationsklappe an der Decke, von unten zu öffnen (Schüben?) Das Thermometer zeigt 14° in der Nähe der Wand in Kopfhöhe. Der Fußboden besteht aus ungeölten Holzdielen, keine Sandsträuung. Sehr gute Luft, reinlich, die Reinigung geschieht durch Arbeitsfrau, wöchentlich 2x, durch Sprengung : vierteljährliche Schäumung auch der Decke.
  
4. Einrichtung der Schulzimmer:
Zahl und Beschaffenheit der Bänke – Stellung zum Licht und zum Katheder? – Spucknäpfe?
  
Fünf Reihen Bänke von NW nach SO,  Der Außengang ist 60 cm, der Innengang 1,11 cm breit, die letzte Bank steht direkt an der Wand und vor 2 Fenstern, das Pult für den Lehrer unmittelbar vor der ersten Bank. An der SW-Seite ein Klavier. 4 Bänke, 3 m lang, die Tische sind 88, 80, 73, 73 cm hoch, die Platte ist 9 cm horizontal dem Arm geneigt, im Ganzen 32 cm breit, alle Bänke sind 40 cm hoch, 20 cm breit. Die Platzdistanz 16 . 13 . 9. 12  cm.
1 Spucknapf mit Wasser gefüllt.
  
5. Garderobe:
Vorhanden – innerhalb oder außerhalb der Zimmer?
  
Auf dem Hausflur 2 Börte
  
6. Gänge und Treppen:
Material – Beleuchtung – Stiegung – Breite – Geländer?
  
./.
  
7. Lage und Größe des Turn- und Spielplatzes?
Ist er eingefriedigt oder sonst abgeschlossen?

Turnhalle:
Größe - Einrichtung
  
Der Spielplatz liegt im „W“ unter Buchen, ist nicht eingezäunt, trocken.


Der Turnplatz liegt im SO mit Barren u. Reck versehen.
  
8. Abortsanlagen:
System – genügende Zahl – Zustand – Ventilation – Entfernung vom Schulhause – Lage zum Brunnen? Event. cementierte und bedeckte Gruben, gewölbt und mit Entlüftungsvorrichtung versehen? Ist ein Pissoir vorhanden und wie beschaffen? – Sind die Anlagen genügend beleuchtet? – Entleerung wie oft?
   
2 Aborte mit je 1 Sitzloch.
Der für die Mädchen ist vollständig dunkel, an der Scheune. Der Mädchen-Abort wird von dem Knaben-Abort aus durch einen ausziehbaren Kasten entleert. Dieser Kasten ist 1 m lang 40 cm hoch. Die Zwischenwand nicht dick. Die Aborte nicht beheizt. Kein Papier.
  
9. Trinkwasser:
Güte – Reinlichkeit – Auskömmlichkeit – Trinkeinrichtung (Becher), Beschaffenheit der Wasserversorgungsstelle, Brunnenwandungen, Abdeckung, Entnahme usw? – Sind nach Lage der Wasserversorgungsstelle Bedenken gegen das Trinkwasser zu erheben?
  
Der Brunnen liegt vor dem Hause, Kesselbrunnen mit Pumpe, bedeckt, mit Ziegelsteinen ausgemauert, das Wasser klar. Wasserstand v. 7 m.  Unter der ??? (nicht lesbar) Platz genügend (??)
  
10. Sind Badeeinrichtungen vorhanden?
Wie beschaffen – Wie viele? Wie werden sie benutzt?
  
./.
  
11. Schulkinder:
Wie viele in jeder Klasse? Kubikraum in jeder Klasse für jedes Kind? Zahl der anwesenden? Es fehlen? Gründe des Fehlens? Reinlichkeit des Körpers und der Kleider?
Allgemeiner Ernährungs- und Gesundheitszustand?
  
1 Klasse, 14 Kinder, 88,74 cbm und 27,73 qm. Also Kubikraum für jedes 6,3 cbm. Es fehlt kein Kind, es fehlt selten ein Kind. Die Kleidung ist sauber – ebenso der Körper.
Der allgemeine Ernährungsstand und Gesundheitszustand ist gut.
Die Kinder geben an, daß sie sich alle 8 - 14 Tage die Füße waschen und mindestens alle 4 Wochen den ganzen Körper.
Ein Knabe, der mir am schmutzigsten aussah hatte rauen Husten.
  
12. Krankheiten der Schulkinder:
Von den anwesenden waren krank? An welchen Krankheiten? Von den anwesenden waren kurzsichtig? Von den anwesenden waren schwerhörig? Zum Schutze gegen die ansteckenden Krankheiten ist erforderlich? Haben seit der letzten Besichtigung Epidemien geherrscht und herrschen z. Zt. welche? Schulschließungen? Besondere Bemerkungen.
  
Kein Krankes. (= wurde wieder gestrichen)

Ein Kind ist geistig schwach. (leicht verwahrlost; Lehnung (?) eines Bauers) und sehr blaß, etwas großer Kopf. Ein Kind blaß. Keine Schwerhörigen, 2 kurzsichtige Kinder.
Unter Ziffer 2 ist die Schlafkammer erwähnt, die laut Amtsarzt auf der SW-Seite liegen soll, was laut Pastor Thiede aber nicht zutrifft. Unter Ziffer 4 ist bemerkenswert, dass es im Schulzimmer ein Klavier gab, was damals nicht zur üblichen Dorfschulausstattung gehört haben dürfte. Es ist zu vermuten, dass es dem damaligen Lehrer gehörte, denn bei späteren Überprüfungen wird dieses Klavier nicht erwähnt. Zu jeder Schulzimmerausstattung gehörte damals aber ein Spucknapf.

Der unter Ziffer 7 erwähnte Spielplatz muss auf der anderen Seite der heutigen B 71 vermutet werden, da sich bis heute nur dort ein Buchenwald in Schulnähe befindet. Der Turnplatz muss dagegen hinter der Schule gelegen haben. Den gab es in späteren Jahren aber nicht mehr. Unter Ziffer 8 erhalten wir Einblick in die damaligen sanitären Verhältnisse in der Schule. Aus heutiger Sicht waren die nicht gerade „einladend“.  

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Nach mehr als fünf Jahren fand am 04. November 1907 die nächste Schulbesichtigung in Oerrel durch den Amtsarzt statt. Seinen Bericht schickte er am 3. Januar 1908 dem Landrat und der Regierung in Lüneburg. Das im Bericht erwähnte „Duestlessoel“ *)  führte zu einer anschließenden Diskussion über den tatsächlichen Nutzen dieses Öls. Daher haben wir recherchiert, um herauszufinden, um was für ein Öl es sich dabei handelte. Die folgende Beschreibung haben wir im Internet gefunden unter (Quelle) : books.google.de = Spezialitäten und Geheimmittel: Aus den Gebieten der Medizin, Technik , Kosmetik und Nahrungsmittelindustrie, Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH 1919):

*)  Dustless Oil, ein staubbindendes Fußbodenöl, soll eine Mischung von Mineral- und Pflanzenölen, Phenylalkohol und Phenylameisensäure sein. Letzterem Bestandteil soll desinfizierende Wirkung zukommen
  










© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
Der Kreisarzt der Kreise Fallingbostel und Soltau                                                                                                               Walsrode, 3. Januar 1908

An die kgl. Regierung Abteilung für Schulen in Lüneburg vorab Herrn Landrat Soltau  
Betrifft Schule in Oerrel / 1 Anlage

Die bei der vorigen Besichtigung hervorgetretenen Mängel sind beseitigt bis auf das Fehlen eines Pissoirs. Da der Mädchenabort dunkel ist, so wäre zu überlegen, ob nicht ein Abort angebaut werden kann, ev. in Verbindung mit dem Pissoir für Knaben. – Die Fenster an der Ostwand müssen gedichtet werden. Der Fußboden muß einen Oelanstrich erhalten, am besten mit Dustlessoel. Die Aborte müßten Türhaken und Fenster erhalten.
(Unterschrift)

Vom Landratsamt in Soltau wurde der Weiterleitungstext mittels Matrizendruck hinzugefügt. Dieser ist im Original lesbar und heute nicht weiter von Bedeutung. Die Regierung in Lüneburg verwies in ihrer Antwort darauf, dass das Ölen des Fußbodens unbedingt erforderlich sei. Der Schulvorstand von Oerrel wollte laut Protokoll vom 31. Januar 1908 davon aber weiterhin nichts wissen.

Lüneburg II. III. 08
An den Kgl. Landrat in Soltau (zweimal)

Auf den Randbericht vom 28. v. Mts. – I 2791 – zu dem Beschluß des Schulvorstandes von Oerrel am 31. Januar d. Js. bemerken wir, daß das Ölen des Fußbodens im Schulzimmer unbedingt erforderlich ist, da nur ein geölter Fußboden in dem erforderlichen Maße sauber gehalten werden kann.
Es empfiehlt sich zum Streuen des Fußbodens Dustless-Öl oder aber mindestens heißes Leinöl zu verwenden.
Einem weiteren Berichte sehen wir binnen 6 Wochen entgegen.
Kgl. Regierung II (Unterschrift)   
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Auszug aus den Protokollbuche des Schulvorstandes von Oerrel

Geschehen zu Munster, den 31. Januar 1908
Anwesend: Der gesammte Schulvorstand.

Dem Schulvorstande wurde heute der kreisärztliche Bericht vom 3. d. Mts. an die königliche Regierung, betr. Mängel bei der Schule in Oerrel, vorgelegt.

Es wurde festgestellt, daß im Laufe des letzten Herbstes bereits sämmtliche Mängel auf Kosten der Schulkasse beseitigt sind außer den geforderten Anstrich des Fußbodens der Schulstube mit Dustless Oel. Die Mitglieder des Schulvorstandes konnten sich aber auch jetzt nicht zur Anwendung von Dustlessoel und überhaupt zum Streichen des Fußbodens entschließen, weil eine tägliche Reinigung des Fußbodens dadurch doch nicht vermieden wird.
v.g.u. (vorgelesen/genehmigt/unterschrieben) gez. Thiede, Pastor, H. Schulze, Lehrer, Hestermann, Meyer.

Daß obriges Protokoll von der Mehrzahl der Mitglieder des Schulvorstandes von Oerrel, einschließlich des Vorsitzenden, unterschrieben worden ist, bescheinigt.
Munster, den 27. Februar 1908                                          Thiede, Pastor  (Stempel der Kirche zu Munster)

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Bisher ging es im Wesentlichen um die durch den Bericht entstandene Diskussion über den Sinn und Zweck des „Dustless-Oels“. Es steht aber noch mehr in diesem Bericht des Amtsarztes vom 4. November 1907.
  




© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Uebersicht
über das Ergebnis der kreisärztliche Besichtigung
der Dorf-Schule in Oerrel,
Schulgemeinde Oerrel, Kreis Soltau
vorgenommen durch Amtsarzt Dr. Drewes
am 4. November 1907
1. die Lage, Umgebung, Beschaffenheit und Größe des Schulgebäudes
Befinden sich in der Nähe übelriechende, schädliche Ausdünstungen oder störendes Geräusch?
Wie in vor. Protokoll
2. Konstruktion des Gebäudes
Durchdringe Schlagregen und aufsteigende Feuchtigkeit. – Dachrinnen – Traufpflaster – Unterkellerung – Höhe des Fußbodens über dem Erdboden – Lehrerwohnung – besonderer Eingang zu dieser?
An der Vorderwand  ist eine Dachrinne angebracht, die eine noch fehlende Hälfte ist bestellt.
3. Schulzimmer: wie viele?
Länge – Breite – Höhe – Raumgehalt – Anstrich der Wände und Decken – Schließen der Türen usw. nach außen – Zahl und Glasfläche der Fenster, ihre Verteilung in den Wänden der Schulzimmer, ihre Himmelsrichtung, Beschattung durch Bäume – Schutz gegen Sonnenlicht – Stellung und Beschaffenheit des Ofens – Schutz gegen strahlende Wärme – Temperatur? – Thermometer vorhanden? – Beschaffenheit der Fußböden, eben, dicht, gestrichen, geölt oder etwa mit Sand bestreut – Lüftungsvorrichtungen? Beschaffenheit – Reinlichkeit, Art und Häufigkeit der Reinigung?
Die Fenster in der Ostwand sind undicht, das untere Drittel wird durch ein Brett gedichtet.
Neuanstrich der Wände, der Fenster und Thüren im letzten Sommer.

Die Temperatur betrug: 15° C. bei guter Luft. Der eiserne Ofen strahlte nicht unangenehm. Später wird ein Ofenschirm vorgestellt. Der Fußboden ist nicht geölt. Mäßig gut gefugt.
Die Reinigung des Schulzimmers erfolgt wöchentlich 2 mal durch Sprengen und Auskehren.
4. Einrichtung der Schulzimmer:
Zahl und Beschaffenheit der Bänke – Stellung zum Licht und zum Katheder? – Spucknäpfe?
Die letzte Bank steht von der Rückenwand ca. 40 cm ab.

5. Garderobe:
Vorhanden – innerhalb oder außerhalb der Zimmer?
Die Garderobe steht auf der Diele.
6. Gänge und Treppen:
Material – Beleuchtung – Stiegung – Breite – Geländer?
  ./.
7. Lage und Größe des Turn- und Spielplatzes?
Ist er eingefriedigt oder sonst abgeschlossen?

Turnhalle:
Größe - Einrichtung
  
./.
8. Abortsanlagen:
System – genügende Zahl – Zustand – Ventilation – Entfernung vom Schulhause – Lage zum Brunnen? Event. cementierte und bedeckte Gruben, gewölbt und mit Entlüftungsvorrichtung versehen? Ist ein Pissoir vorhanden und wie beschaffen? – Sind die Anlagen genügend beleuchtet? – Entleerung wie oft?
Die Aborte haben keine Haken, keine Fenster, der Mädchenabort neben dem Abort des Lehrers wird auch schwer zu beleuchten sein.
Pissoir fehlt.
9. Trinkwasser:
Güte – Reinlichkeit – Auskömmlichkeit – Trinkeinrichtung (Becher), Beschaffenheit der Wasserversorgungsstelle, Brunnenwandungen, Abdeckung, Entnahme usw? – Sind nach Lage der Wasserversorgungsstelle Bedenken gegen das Trinkwasser zu erheben?
Der Brunnen ist bedeckt.
10. Sind Badeeinrichtungen vorhanden?
Wie beschaffen – Wie viele? Wie werden sie benutzt?
                                                     ./.
11. Schulkinder:
Wie viele in jeder Klasse? Kubikraum in jeder Klasse für jedes Kind? Zahl der anwesenden? Es fehlen? Gründe des Fehlens? Reinlichkeit des Körpers und der Kleider?
Allgemeiner Ernährungs- und Gesundheitszustand?
19 Kinder á Kind Kubikinhalt von =(Eintrag fehlt)
1 Konfirmand fehlt.
Die Reinlichkeit des Körpers und der Kleider ist gut. Einige Kinder backen, 8 haben Zahnbürsten, 2 benutzen sie täglich.
Allgemeiner Ernährungs- und Gesundheitszustand ist normal.
Thema Reinlichkeit.
12. Krankheiten der Schulkinder:
Von den anwesenden waren krank? An welchen Krankheiten? Von den anwesenden waren kurzsichtig? Von den anwesenden waren schwerhörig? Zum Schutze gegen die ansteckenden Krankheiten ist erforderlich? Haben seit der letzten Besichtigung Epidemien geherrscht und herrschen z. Zt. welche? Schulschließungen? Besondere Bemerkungen.
2 Mädchen (darunter 1 schielendes) nicht ganz normalsichtig.
1 Mädchen unterrichtsunfähig.
Keine ansteckende Krankheiten in den letzten 5 Jahren.
Unter Ziffer 8 wieder der Hinweis auf ein fehlendes Pissoir. Dafür befindet sich die Mädchen-Toilette (Abort) mittlerweile nicht mehr neben der für die Jungen, sondern neben der für den Lehrer. Wie wir später anhand eines Grundrissplanes des Gebäudes noch sehen werden, befinden sich die „Aborte“ für den Lehrer und für die Mädchen zu dieser Zeit bereits in der hinteren rechten Ecke des Schulhauses. Während die Toilette für die Jungen offensichtlich weiterhin in einem separaten Gebäude liegt und immer noch kein Pissoir hat.

Allerdings tat sich dann doch etwas in Sachen „Dustless-Oel“, denn der Landrat teilt am 14. April 1908 der Regierung in Lüneburg mit, dass der Schulvorstand von Oerrel beschlossen hat, den Fussboden des Schulzimmers mit Dustless-Oel zu behandeln.
  























© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
Fünf Jahre später fand die nächste turnusmäßige Besichtigung der Oerreler Schule durch den Amtsarzt am 11. Juli 1913 statt. Mittlerweile war ein neuer Amtsarzt zuständig, dessen Bericht vom 7. August 1913 allerdings recht kurz ausfiel. Zum einen hatte sich in den letzten fünf Jahren in der Schule nicht viel verändert, zum anderen hielt sich der Amtsarzt am 11. Juli aus einem anderen Grund im Dorf auf, so dass er sich die Schule erst abends um 18 Uhr anschaute. Selbstverständlich waren um diese Zeit keine Kinder mehr in der Schule.  

1913 gab es ein neues etwas umgestaltetes Formular für diese Überprüfungsberichte. Aus diesem Bericht erfahren wir unter Ziffer 2 aber, dass der kleine heute noch an der hinteren linken Gebäudeseite vorhandene Anbau im Jahr 1912 hinzugefügt worden ist. Darin befand sich 1913 die Garderobe (Kleiderablage) für die Schüler. Später wurde daraus ein separater Eingang für die Schüler zum Klassenzimmer. Die Eingangstür befand sich auf der Rückseite des Anbaus. Davor gelangten die Schüler über den vorderen Eingang zur Lehrerwohnung ins dahinter liegende Klassenzimmer. 1913 waren es 25 (oder 27) Kinder, die in dem einen Klassenzimmer unterrichtet wurden.
  




© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Der Kreisarzt der Kreise Fallingbostel und Soltau                                                                                                                 Walsrode, 7. August 1913
An die königliche Regierung – Abteilung II in Lüneburg
zuvor dem Herrn Landrat in Soltau
Betrifft Schule in Oerrel
Die Besichtigung der Schule in Oerrel hat besondere Mißstände nicht ergeben. (Unterschrift)

Uebersicht
über das Ergebnis der kreisärztliche Besichtigung
der Dorf-Schule in Oerrel,
Schulgemeinde Oerrel, Kreis Soltau
vorgenommen durch Dr. Stakemann in Walsrode
am 11 Juli 1913
I. Schulanlagen und Schulbetrieb
Welche Beanstandungen ergeben sich hinsichtlich
1. die Lage, Umgebung, Beschaffenheit und Größe des Schulgebäudes
Befinden sich in der Nähe übelriechende, schädliche Ausdünstungen oder störendes Geräusch?
Keine Veränderung
2. Konstruktion des Gebäudes
Durchdringe Schlagregen und aufsteigende Feuchtigkeit. – Dachrinnen – Traufpflaster – Unterkellerung – Höhe des Fußbodens über dem Erdboden – Lehrerwohnung – besonderer Eingang zu dieser?
m NO ist ein Vorbau für die Kleiderablage vorgesetzt (Sommer 1912).
3. Schulzimmer: wie viele?
Länge – Breite – Höhe – Raumgehalt – Anstrich der Wände und Decken – Schließen der Türen usw. nach außen – Zahl und Glasfläche der Fenster, ihre Verteilung in den Wänden der Schulzimmer, ihre Himmelsrichtung, Beschattung durch Bäume – Schutz gegen Sonnenlicht – Stellung und Beschaffenheit des Ofens – Schutz gegen strahlende Wärme – Temperatur? – Thermometer vorhanden? – Beschaffenheit der Fußböden, eben, dicht, gestrichen, geölt oder etwa mit Sand bestreut – Lüftungsvorrichtungen? Beschaffenheit – Reinlichkeit, Art und Häufigkeit der Reinigung?
  
Keinerlei Veränderungen.
4. Einrichtung der Schulzimmer:
Zahl und Beschaffenheit der Bänke – Stellung zum Licht und zum Katheder? – Spucknäpfe?
Unverändert 5 Bänke
5. Garderobe:
Vorhanden – innerhalb oder außerhalb der Zimmer?
                                                     ./.
6. Gänge und Treppen:
Material – Beleuchtung – Stiegung – Breite – Geländer?
  
Unverändert
7. Lage und Größe des Turn- und Spielplatzes?
Ist er eingefriedigt oder sonst abgeschlossen?

Turnhalle:
Größe - Einrichtung
  
Unverändert
8. Abortsanlagen:
System – genügende Zahl – Zustand – Ventilation – Entfernung vom Schulhause – Lage zum Brunnen? Event. cementierte und bedeckte Gruben, gewölbt und mit Entlüftungsvorrichtung versehen? Ist ein Pissoir vorhanden und wie beschaffen? – Sind die Anlagen genügend beleuchtet? – Entleerung wie oft?
Unverändert
9. Trinkwasser:
Güte – Reinlichkeit – Auskömmlichkeit – Trinkeinrichtung (Becher), Beschaffenheit der Wasserversorgungsstelle, Brunnenwandungen, Abdeckung, Entnahme usw? – Sind nach Lage der Wasserversorgungsstelle Bedenken gegen das Trinkwasser zu erheben?
Frühjahr 1913 ist an der Hinterseite des Schulhauses ein neuer Brunnen gebohrt worden, weil der bisherige Brunnen an der Straße stark eisenhaltig war.
10. Sind Badeeinrichtungen vorhanden?
Wie beschaffen – Wie viele? Wie werden sie benutzt?
                                                          ./.
11. Schulkinder:
Wie viele in jeder Klasse? Kubikraum in jeder Klasse für jedes Kind? Zahl der anwesenden? Es fehlen? Gründe des Fehlens? Reinlichkeit des Körpers und der Kleider?
Allgemeiner Ernährungs- und Gesundheitszustand?
                                                         ./.
  
II. Die Schulkinder:
1. Im allgemeinen
a. Zahl der anwesenden. Wie viele fehlen? Aus welchen Gründen?

b. Allgemeiner Ernährungs- und Gesundheitszustand?

c. Reinlichkeit des Körpers und der Kleider?

d. Wie viele Kinder werden gewerblich beschäftigt? Sind Mißstände aus dieser Beschäftigung nachweisbar?

e. Beobachtungen über Alkoholgenuß der Schulkinder.

f. Sind besondere Einrichtungen für schwachbegabte Kinder getroffen und welche?

g. Wie viele Kinder sind vom Turnunterricht befreit?
  
Die Besichtigung fand gelegentlich einer anderweitigen amtlichen Ortsanwesenheit statt, abends 6 Uhr.
Bei der nächsten Ortsanwesenheit werden die Kinder untersucht werden.
Die Mehrzahl der Kinder habe ich im Orte selbst gesehen.
Wie machten einen gesunden Eindruck.
Zahl der Schulkinder: 25
  
  
2. Krankheiten der Schulkinder:
a. Von den anwesenden waren krank, an welchen Krankheiten?

b. Von den anwesenden waren kurzsichtig?

c. Von den anwesenden waren schwerhörig?

d. Zum Schutze gegen die übertragbaren Krankheiten ist erforderlich? Haben seit der letzten Besichtigung Epidemien geherrscht und herrschen z. Zt. welche?

e. Schulschließungen?

f. Besondere Bemerkungen.
? ?) 27 Kinder
(Anmerkung: Nur dieser Eintrag wurde mit Bleistift gemacht – ein Zusammenhang mit den nachgefragten Krankheiten der Kinder ist nicht mehr erkennbar)
  
Die nachfolgenden Schriftstücke in der Akte befassen sich überwiegend mit allgemeinen Haushaltsangelegenheiten der Gemeinde und des Schulverbandes von Oerrel. In einem Schreiben des Landrates an die Königliche Regierung in Lüneburg vom 23. Januar 1914 verweist dieser darauf, dass die Gemeinde Oerrel „nur reichlich 200 Seelen zählt“, also etwa 200 Einwohner hat. Dazu zählen auch die Menschen, die in Kohlenbissen, im Neuen Heidkrug am Oerreler Moor und als Bahnwärterfamilie entlang der im Gemeindegebiet verlaufenden Bahnlinie Munster – Brockhöfe wohnen.  
  
























© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
Diese sechs Dokumente stammen alle aus den ersten vier Monaten des Jahres 1914. Danach kamen für viele Jahre keine weiteren hinzu. Vermutlich wirkte sich der am 1. August 1914 ausgebrochene 1. Weltkrieges auch auf das Geschehen in und an der Schule in Oerrel aus. Und auch in der Zeit nach dem Krieg passierte an der Schule viele Jahre nichts weiter. Denn Deutschland war zu dieser Zeit im Umbruch. Der Kaiser musste abdanken und ins Exil gehen. In Berlin wurde die Republik ausgerufen, dadurch veränderte sich vieles im Land. Dazu gehörten auch die Bezeichnungen der Behörden und Ämter. Aus der Königlichen Regierung in Lüneburg wurde beispielsweise jetzt die Regierung in Lüneburg und auch beim Landratsamt in Soltau fiel das „Königliche“ weg.

Neben den politischen Veränderungen gab es noch weitere Veränderungen für die Menschen damals. So zog auch auf den Dörfern mehr und mehr der technische Fortschritt ein. So auch in Oerrel, wie wir aus den ab dem Jahr 1925 wieder vorhandenen Dokumenten erfahren. Das Landesdirektorium in Hannover hatte in Oerrel eine „elektrische Anlage“ errichten lassen, an der anscheinend auch alle nicht zur Forstverwaltung gehörenden Häuser angeschlossen wurden. Darunter auch die Schule, obwohl die Frage wer die Kosten dafür trägt, noch nicht geklärt war.  

Am 13. November 1925 schrieb nämlich der - zu dieser Zeit noch kommissarisch im Amt befindliche - Landrat Duvigneau in Soltau einen Bericht an die Regierung in Lüneburg. Dem Bericht beigefügt hatte er eine  

Nachweisung zu dem Antrag auf Gewährung eines einmaligen Ergänzungszuschusses für den Schulverband Oerrel, Kreis Soltau
  






















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Soltau, den 13. November 1925

Urschriftlich nebst 1 Anl. der Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen, in Lüneburg unter Befürwortung eines einmaligen Zuschusses von 1000 Mk. überreicht.
Der kommiss. Landrat Duvigneau, Regierungs-Rat

Hier der Text des mit Matrize vervielfältigten aber handschriftlich abgefassten Formulars einschließlich der Eintragungen für den Schulverband Oerrel:
  

















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1. Name des Schulverbandes
Oerrel
2. Einwohnerzahl
156
3. Anzahl der am 1. April des laufenden Rechnungsjahres (= 1925) an den öffentlichen Volksschulen innerhalb des Schulverbandes vorhandenen planmäßigen Schulstellen
1
4. Anzahl der am 1. Februar vor Beginn des Rechnungsjahres die öffentlichen Volksschulen besuchenden und zu dem Schulverband gehörenden Schulkinder:

gastweise gehen nach Munster
11



4 / (insgesamt =) 15
5. Höhe des durch Umlage aufzubringenden Anteils an den Volksschullasten
monatlich G. M. (GoldMark)
334
6. Höhe des Gemeinde (leider nicht vollständig lesbar)
Vom (??) insgesamt 253,(?)
7. (Ebenfalls nicht lesbar – aber auch kein Eintrag enthalten)
./.
8. Zur Aufbringung der Gemeindelasten werden tatsächlich erhoben – monatlich
Grundvermögenssteuer 165 %
Gewerbesteuer 200 %
9. Betrag der Umlagen der Spalte 8
monatlich G. M.:
90,84
10. Sonstige Einnahmen der Gemeinde (schlecht lesbar)
3,00
11. Seit 1. April 1924 dem Schulverband bewilligte Ergänzungszuschüsse (..)
0
12. Von dem Schulverband wird ein laufender Ergänzungszuschuß beantragt in Höhe von G.M:
Einmaliger Zuschuß von 1000 GM
13. Bemerkungen
*)
  
*) = Der über alle Spalten hinweg geschriebene Text lautet:

Das Landesdirektorium hat in Oerrel eine eigene elektrische Anlage errichtet und ist das Schulgebäude dieser angeschlossen. Für den Anschluß mit einer Freileitung von ca. 80 M (Meter) und die Installation im Schulhause mußte die Gemeinde an das Landesdirektorium einen Zuschuß von 2000 Mk zahlen. Es wird beantrag hierzu der Schulgemeinde 1000 Mk bewilligen zu wollen.

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Beim Landrat war zuvor anscheinend ein formloser Antrag vom Oerreler Gemeindevorsteher Kohlmeyer eingegangen, der ihm daraufhin dieses Antragsformular zugeschickt hatte. Denn in einem Aktenvermerk vom 9. November 1925 wurde festgehalten:
  

















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Soltau, den 9. November 1925

I. Der Gemeinde-Vorsteher in Oerrel beantragt mit Schreiben vom 3. v. Mts. für die Gemeinde Oerrel, die stark belastet ist, einen Ergänzungszuschuß.  #  
II. Urschriftlich an den Herrn Gemeinde-Vorsteher in Oerrel
mit dem Erwidern zurück, daß der Antrag auf einen einmaligen Ergänzungszuschuß gemäß meiner Verfügung vom 24.9. v. Js. K 8394 unter Verwendung des beigefügten Formulars zu stellen ist.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Duvigneau , Regierungs-Rat

Gemeindevorsteher Kohlmeyer schickte den ausgefüllten Vordruck kurzfristig wieder zurück, dem er eine Stellungnahme des Oerreler Lehrers Gebhardt beifügte, die sich auf eine vorangegangene allgemeine technische Prüfung bezog. Dieser Prüfbericht fehlt hier, da er im Januar 1926 noch einem anderen Schreiben beigefügt worden ist.  

Gemeindevorsteher Oerrel,                                          Kreis Soltau den 12. November 1925
Urschriftlich an Landratsamt Soltau
mit 1 Anlage zu dem Antrage auf Genehmigung eines Ergänzungszuschusses zurück.
Kohlmeyer

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Beantwortung der Fragen zu den allgem. techn. Prüfungsbemerkungen.
Zu II. 1. a. Maurerarbeiten durch Maurermstr. Sohl – Munster 32,31 R.M.
          b. Anschaffung eines Kupferkessels für die umgebaute
             Waschküche v. Gronenberg Uelzen 81,99 R.M.
         c. Malerarbeiten durch Malermeister Rabe . Munster 182,44 R.M. 144,84  *)
*) Anmerkung: Ein Prüfer hat die Abrechnung später geändert auf 295,75 R.M. 258,15
       2.
       3. Keine Beihilfe erhalten
      4. Siehe Anlagen
      5.+6.    (vom Prüfer stammt der Vermerk: ) ist nicht beantwortet
III. Von der Hochbauabtlg. Ds Landesdirektoriums geprüft und abgenommen.

Der Anschluß des Schulgebäudes an die elektr. Lichtleitung konnte nur unter Annahme der gestellten Bedingungen erfolgen. In der Gemeindeausschuß- und Schulvorstandssitzung am 29. März 1925 wurde zum Ausdruck gebracht, daß es unverantwortlich wäre, wenn das Schulgebäude als einzigstes nicht zur Forstverwaltung gehörendes Wohngebäude, der elektr. Lichtleitung nicht angeschlossen würde. Ein späterer Anschluß konnte nicht gewährt werden. Die Annahme der Bedingungen erfolgten daher einstimmig und mit der Hoffnung auf Gewährung eines Ergänzungszuschusses.

Gebhardt, Lehrer.

Jetzt war nicht mehr der Pastor in Munster sondern Lehrer Gebhardt in Oerrel der Vorsitzende des Schulverbandes *) Oerrel. In dieser Eigenschaft schickte  Lehrer Gebhardt am 7. Dezember 1925 die von ihm angeforderten Unterlagen an die Hochbauabteilung des Landesdirektoriums Hannover.  

*) Anmerkung: Da es in Oerrel nur eine Schule gab war es ein Einzelschulverband, in späteren Jahen als Eigenschulverband bezeichnet.
  

















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Siegel: Einzelschulverband Oerrel, Kreis Soltau Oerrel, 7. Dezember 1925

U. g. R. mit 4 Anlagen

Der Hochbauabtlg. des Landesdirektoriums Hannover

unter Bezugnahme auf die anliegende Verfügung der Regierung zu Lüneburg vom 25. Nov. 1925 zur Ausfertigung der gewünschten Unterlagen mit der Bitte um Zustellung bis zum 1. Jan. 26 übersandt.

Gebhardt, Lehrer Schulverbandsvorsitzender

Hannover, den 22. Dezember 1925
U. mit sämtl. Anl. An die Hochbauabteilung Hier (= Hannover)
nach Erledigung zurückgereicht. Eine Gebäudezeichnung mit eingetragener elektr. Anlage sowie ein Plan des Ortsnetzes liegen an.

Die Gemeinde Oerrel hat eine Summe von 2000,-M. gezahlt. Hiervon entfallen auf die Anlage im Gebäude rd. 280,- M, der Rest (1720,-M) ist nach den mit der Schulgemeinde geführten Verhandlungen als Zuschuß zur Einrichtung der Zentrale und Bau des Ortsnetzes anzusehen.

Schaper

Der im Original links hinzugefügte Text lautet:
                                     Kostenanschlag: 17 Brennstellen (= Lampen)    =  240 M
                                     213 m Freileitung à 1,00 M.                             =  213 M
                                     Zuschuß z. Zentrale, Anschlußleitung, (??) pp    = 1547 M
                                                                                                         = 2000 M

Auf die im Schreiben erwähnte Gebäudezeichnung mit der eingetragenen elektrischen Anlage werden wir später noch zurück kommen. Zunächst ging das Originalschreiben mit den gewünschten Unterlagen wieder an Lehrer Gebhardt zurück nach Oerrel, da er diese Unterlagen anschließend noch zum Landrat schicken musste, was er am 7. Januar 1926 tat.

Landesdirektorium Hochbauabteilung B.-Nr. 195 H.B.

Hannover, den 22. Dezember 1925

U. m. Anl.
an den Schulverband, z. Hd. des Herrn Lehrers Gebhardt in Oerrel, Kreis Soltau mit den gewünschten Unterlagen zurückgesandt.  (Unterschrift)

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© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Oerrel, den 7. Januar 1926

U. mit sämtl. Anlagen  an den Herrn Landrat des Kreises Soltau unter Beifügung der gewünschten Unterlagen zurückgereicht
1. Zeichnung der elektr. Fernleitung
2. Grundrißzeichnung des Schulgebäudes mit eingezeichneten Brennstellen
3. die Abrechnung ist aus dem Antwortschreiben der Hochbauabtlg. des Landesdirektoriums Hannover ersichtlich
4. Beantwortung der Fragen in der allgem. techn. Prüfungsbemerkung
Gebhardt, Lehrer

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Vom Landrat wurden noch fehlende Unterlagen nachgefordert.  
Soltau, 11. Januar 1926

Wl g. K. mit Anlagen mit den Ersuchen zurückgesandt, auch die Rechnungen von Sohl u. Rabe in Munster und Groneburg in Uelzen beizufügen.
Der Landrat I.V.Peters

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Daraufhin bat Lehrer Gebhardt Gemeindevorsteher Kohlmeyer dem Landrat die von ihm angeforderten Rechnungen zuzuschicken, was dieser gleich am nächsten Tag erledigte.
Oerrel, den 14. Jan. 25 26

Herrn Gemeindevorsteher Kohlmeyer                                               Kohlenbissen
mit der Bitte um Rücksendung an das Landratsamt nach Beifügung umseitig gewünschter Rechnungen übersandt.

Gebhardt, Lehrer

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Oerrel, den 15. 1. 26
U. an Landratsamt Soltau mit den beigefügten Rechnungen von Sohl, Rabe u. Gronenburg zurück gereicht.

Kohlmeyer

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Soltau, 18 Januar 1925 26 (= es war schon das Jahr 1926)
Wv. U. K. mit Anlagen dem Hochbauamt in Harburg
unter Bezugnahme auf Ziffer III der anl. technischen Prüfungsbemerkungen zur gefl. weiteren Veranlassung ergebenst übersandt.
Der Landrat  i.V. Peters

Diesem Schreiben hatte das Landratsamt in Soltau den bereits erwähnten Prüfungsbericht beigefügt.
  
























© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
Aus dem am 23. Februar 1926 mit Schreibmaschine geschriebenen Text an das Landratsamt in Soltau, entnehmen wir, dass es sich um eine Neueinrichtung einer bisher nicht vorhandenen elektrischen Beleuchtung in der Schule handelt.

Die Originalakte enthält weitere für unsere Recherche unwichtige Prüfungsvermerke zu den vorgelegten Abrechnungen. Der Landrat schickte alles am 1. März 1926 an den Regierungspräsidenten in Lüneburg weiter und schlug vor, den von der Gemeinde Oerrel beantragten einmaligen Zuschuss von 1000 RM (Reichsmark) zu genehmigen.
  






















© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Der Landrat                                                                            Soltau, 1. März 1926

Urschriftlich mit 12 Anlagen der Regierung, Schulabteilung, in Lüneburg

nach Vervollständigung der Unterlagen und Vorprüfung durch das Hochbauamt in Harburg zurückgereicht. Ich bitte den beantragten einmaligen Ergänzungszuschuß von 1000,- R.M. zu gewähren.

Duvigneau

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Bei dem nachfolgenden Dokument handelt es sich um das eingangs unter dem Jahr 1874 erwähnte Dokument aus dem ersichtlich ist, dass das Schulhaus in Oerrel tatsächlich im Jahre 1874 errichtet wurde. Es handelt sich hierbei um einen an seinen Vorgesetzten(Dezernenten) gerichteten Vermerk eines Beamten bei der Regierung in Lüneburg.
  

















© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Herrn Dezernenten mp. 27/3. 1926

1) Das 1874 erbaute Schulhaus in Oerrel ist zuletzt 1914 also vor 12 Jahren von dem Herrn Kreisarzte besichtigt.

2) nach der vorgelegten Zeichnung Blatt A dient der Hausflur des Lehrers zugleich als Schülerflur. Die Klassentür schließt nach Innen. (???) übergroßen Fluren im Erdgeschoß und Dachgeschoß von je 20,90 qm zusammen 41,80 1m – hat die Lehrerwohnung nach der anliegenden Zeichnung Blatt A 146,64 qm Wohnfläche – ist also der Wohnfläche nach fast doppelt so groß wie eine normale Lehrerwohnung.

Aus diesem Grunde muß gefordert werden, daß die Kammer Raum 6 zum Schülerflure gemacht wird. Hinzu sind evtl. die Verbindungstüren zwischen Raum 6 und 9 und zwischen dem Schulzimmer und dem Lehrerflur zu vermauern und die letzte durch ein Fenster 8/14 cm großes Beobachtungsfenster in 1,4 m Höhe über Fußboden zu ersetzen.

Desgl. ist in die nach dem Schülerflur in Raum 6 zu aufschlagend einzurichtende Klassentür ein 9/14 cm große Beobachtungsscheibe 1,4 m über Fußboden zur Überwachung der (???) in Raum 6 einzubauen.

Die Haustür in Raum 6 (Schülerflur) ist um 1. m zurückzuverlegen und nach außen zu aufschlagend einzurichten. Im Schülerflur ist im Fußboden ein ??sendster Mettaleisenrahmen zur Aufnahme einer handelsüblichen Fußabtretmatte und vor demselben über einem Schmutzschachte eine aufklappbare Fußabtretroste vorzusehen.

In der Schulklasse sind die Fenster im Rücken der Kinder in der Nordostwand zu vermauern und, wenn zur ausreichenden Belüftung der Schulklasse erforderlich (Fensterflächen = 1/5 der Klassengrundfläche), in der Südwestwand die fehlenden Fensterflächen neu zu bauen.
Für die erforderlichen Arbeiten ist unter Rückgabe der Zeichnung Blatt A eine genauere Zeichnung mit einem Kostenanschlage unter Ausrechnung aller Hand- und Spanndienste dem Hochbauamte in doppelter Ausfertigung zur Vorprüfung und Weitergabe an gemäß Anlage 8 vom 24/11. 1925 durch das Landratsamt einzureichen.

Zugleich hätte das Hochbauamt auch die Belege 1 – 3 gemäß der obigen Anlage 8 vorzuweisen.

3. Für die Kosten der Lichtanlagen im Hause im Betrage von                                      280 R Mark
         und der Belege 1 – 3 im Betrage von höchstens                                          258,15 R Mark
         kommt ein Bei???? von höchstens                                                             538,15 R Mark in Frage.
         Für die übrigen Kosten = 538,15 – 16,05 + 1720 = 2342,10 RMark
          Halte ich einen Ergänzungszuschuß von 800 R Mark für angemessen.

Die weiteren später hinzugefügten handschriftlichen Vermerke sind nicht oder nur schwer zu entziffern. Vermutlich sind sie für uns heute nicht von Bedeutung.  

Bei der im Vermerk des Beamten unter Ziffer 2 erwähnten Zeichnung – Blatt A – handelt es sich um die von Lehrer Gebhardt eingereichte Grundrisszeichnung. Der von Lehrer Gebhardt verwendete Grundplan des Schulhauses entsprach aber wohl nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Wahrscheinlich hatte der Lehrer die neu eingebaute elektrische Lichtanlage in einen älteren – vielleicht aus der Anfangszeit des Hauses um 1874 stammenden – Plan eingezeichnet.  

Allerdings ging der Regierungsbeamte dadurch von falschen Voraussetzungen aus, so dass seine Änderungsforderungen zum Teil nicht mehr zutreffend waren. Das berichte Lehrer Gebhardt in seiner Stellungnahme vom 17. Juli 1926 dem Landrat in Soltau, der diese am 13. August 1926 an den Regierungspräsidenten in Lüneburg weiterleitete. Der Lehrer fügte seiner Stellungnahme eine neue Grundrisszeichnung bei, die den aktuellen Stand des Lehrerhauses zeigte. Diese Zeichnung wurde später als Blatt B bezeichnet.
  

















© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Oerrel, den 17. Juli 1926
An den Herrn Landrat des Kreises Soltau

Die von der Bau-Abtlg. des Landesdirektoriums Hannover ausgefertigte Zeichnung zur elektr. Lichtanlage im Schulgebäude zu Oerrel war in der Absicht übersandt, die Lage der Brennstellen kenntlich zu machen, ohne Rücksicht auf genaue Darstellung der Größenverhältnisse der Räumlichkeiten. Bei den Ausführungsarbeiten stellte sich heraus, daß die im Obergeschoß liegende Räucherkammer irrtümlich als Mädchenkammer bezeichnet und mit einer Brennstelle vorgemerkt war. Die im Erdgeschoß liegende Vorratskammer war nicht eingezeichnet. Auch die Leitung mußte verschiedentlich anders gelegt werden. Aus der beigefügten neuen Zeichnung ist die genaue Lage der Leitung und Brennstellen ersichtlich. Zugleich sind die Größenverhältnisse der einzelnen Räume angegeben. Ein Schülerflur ist bereits vorhanden, ebenfalls eine aufklappbare Fußabtretroste. Das im Rücken der Kinder in der Nordostwand des Schulzimmers liegende Fenster ist jetz vermauert. Die Arbeiten wurden vor einigen Tagen beendet, sodaß die Zeichnung den jetzigen Verhältnissen entspricht.

Der Vorsitzende des Schulvorstandes Gebhardt, Lehrer

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Der Bericht des Landrates vom 13. August 1926 an die Regierung ist im Original lesbar. Diesem Bericht waren sowohl der alte Grundrissplan (Blatt A) als auch der neu erstellte (Blatt B) beigefügt und liegen uns somit heute noch vor. In den Zeichnungen sind die vom Beamten der Bauabteilung mit blauer Tinte hinzugefügten Anmerkung ersichtlich, die laut Prüfdatum vom 25. August 1926 und vom 27. September 1926 stammen.  

Durch diese beiden Pläne können wir heute nachvollziehen, wie es im alten Schulhaus damals ausgesehen hat. Wie erwähnt, muss die ältere Zeichnung, die als „Blatt A“ bezeichnete sein. Dieser Grundriss dürfte mit großer Wahrscheinlich den ursprünglichen Zustand des Hauses im Jahre 1874 zeigen.
  










© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Schauen wir uns zuerst das Haus in seinem ursprünglichen Zustand an und beginnen dabei im Erdgeschoß. Durch den Eingang des Hauses kam man zuerst in einen Flur, von dem eine Treppe ins Obergeschoß führte. Geradeaus an der Treppe vorbei gab es zwei Türen. Durch die linke kamen die Schüler ins Schulzimmer (Raum 1). Rechts daneben lag die Küche (R 2) der Lehrerwohnung. Von der Küche aus ging es in die Waschküche (R 3) und dahinter kam zuerst der Schweine- und dann der Kuhstall (R 4 und R 5), der zu dieser Zeit noch die ganze rechte Seite einnahm.

Vom Eingangsflur gelangte man auf der rechten Seite zum einen in ein als Esszimmer (R 10) bezeichneten Raum und zum anderen in eine kleine Speisekammer (R 8). Auf der linken Seite kam man in die Stube (R 9) und eine dahinter liegende Kammer (R 6), wobei es sich um eine Schlafkammer gehandelt haben dürfte.  

Die Räume im Obergeschoß dürften wegen der Dachschräge nicht so groß gewesen sein, wie sie im Plan eingezeichnet sind, was auch aus dem späteren Blatt B ersichtlich wird. Dort oben gelangte man von einem Flur (R 16) auf den Dachboden (R 14),  eine Kammer (R 15) und zwei als Mädchenkammern (R 11 und R 13) bezeichnete Räume. Der nicht näher bezeichnete Raum (R 12) entsprach wohl damals schon nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Vermutlich waren die Räume damals eher schon so wie auf dem späteren Blatt B zugeschnitten.  

In den Räumen im Obergeschoß wohnte wahrscheinlich einer der sechs Aufseher von der Korrigendenanstalt, bevor es dort das Aufseherwohnhaus gab. Siehe dazu unter „Korrigendenanstalt“.

Der Beamte des Regierungspräsidenten hatte in seinem Vermerk vorgeschlagen, die mit R 6 bezeichnete Kammer im Erdgeschoß zum separaten Schüler-Eingangsflur umzubauen. Auf dem ihm vorgelegten Plan war der 1912 hinzugekommene kleine Anbau ans Schulzimmer noch nicht eingezeichnet. Daher musste ein neuer Plan gezeichnet und vorgelegt werden, der als Blatt B bezeichnet wurde.
  










© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Außer dem hinzugekommenen kleinen Anbau ans Schulzimmer gab es im Erdgeschoß im Bereich der Lehrerwohnung keine wesentlichen Veränderungen. Die meisten Veränderungen gab es auf der Stallseite des Hauses. Der ursprünglich die ganze rechte Seite einnehmende Kuhstall war wahrscheinlich schon zwischen 1902 und 1907 umgebaut worden, denn jetzt befanden sich dort im hinteren Bereich die Toiletten der Lehrerwohnung und der Mädchen-Abort. Und diese beiden Örtlichkeiten wurden erstmals im Bericht des Amtsarztes von 1907 als vorhanden vermerkt.  

Im vorderen Teil des ehemaligen Kuhstalls ist jetzt eine Vorratskammer vorhanden, die von der Stube, die ehemals als Esszimmer bezeichnet wurde, zugänglich ist. Der ehemalige Schweinestall wurde bis auf einen kleineren Teil als Futterraum und Gang genutzt. Dafür war noch ein Teil des ehemaligen Kuhstalls zum Schweinestall geworden, so dass für die Kühe weniger als die Hälfte der früheren Fläche zur Verfügung stand. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es ja schon seit 1889 ein separates Stallgebäude bei der Schule gab.  
Ein Dorfschullehrer musste sich damals selbst ernähren und hatte deswegen auch eigenes Vieh und Ackerland.

Wer genau hinschaut entdeckt im Blatt B nicht nur die eingezeichneten Schornsteine (S), sondern auch die Aufstellflächen für die Öfen (O), für den Herd in der Küche und den Waschkessel in der Waschküche. Farblich eingezeichnet wurde die 1925 verlegte Lichtanlage; im Blatt A blau und im Blatt Brot.  

Nachdem Lehrer Gebhardt die tatsächlichen räumlichen Verhältnisse im Schulhaus mit dem als Blatt B bezeichneten Grundrissplan klarstellen konnte, blieben nur „Kleinigkeiten“ an Änderungen über, die von der Regierung in Lüneburg gefordert wurden. Dazu gehörte, dass die Tür vom Lehrerflur zum Schulzimmer vermauert und dafür ein Beobachtungsfenster eingesetzt werden musste. Nachdem diese Arbeiten erledigt waren, beantragte der Landrat am 25. März 1927 bei der Schulabteilung der Regierung in Lüneburg einen Ergänzungszuschuss, der dann auch in Höhe von 400,00 RM an den Schulverband Oerrel überwiesen wurde.
  






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Bereits am 27. Januar 1927 hatte der Kreisarzt Dr. Bräuler der Regierung in Lüneburg berichtet, dass er zur Besichtigung der Schule in Oerrel bisher keine Gelegenheit hatte. Nachdem die Besichtigung dann am 17. Juni 1927 stattgefunden hatte, schickte der Kreisarzt seinen Bericht am 25. Juni 1927 an die Abteilung für Kirchen- und Schulwesen bei der Regierung in Lüneburg. Der Bericht ist im Original lesbar, da Dr. Bräuler das Berichtsformular mit Schreibmaschine ausgefüllt hatte.  
  
























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Aus dem Bericht erfahren wir, dass die Schule 1925 vorübergehend wegen Keuchhusten geschlossen werden musste. 1927 gehen 17 Kinder in die Oerreler Schule. Der Amtsarzt beanstandete den unordentlichen und zugemüllten Turnplatz sowie die fehlende Entlüftung bei der Mädchentoilette und ein fehlendes Abflussrohr des Pissoirs.

Daraufhin beauftragt die Regierung in Lüneburg am 4. Juli 1927 den Landrat in Soltau den Schulverband Oerrel mit der Beseitigung der festgestellten Mängel zu beauftragen. In Bezug auf die fehlende Entlüftung fügt man den Hinweis hinzu, dass es ausreichen würde, wenn in den oberen und unteren Teil der Toilettentür Öffnungen eingefügt werden. So einfach war das damals.
  










© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr.25
  
Am 19. Dezember 1927 konnte der Landrat der Regierung berichten, dass die Mängel an der Schule beseitigt wurden. Nur die Müllgrube konnte noch nicht ausgemauert werden, da dies aufgrund des Frostes nicht möglich war und daher ins Frühjahr verlegt werden musste. Anscheinend wurde dann aber vergessen, die Fertigstellung nach Lüneburg zu melden. Denn der Landrat berichtete über den Abschluss der Arbeiten erst am 29. Mai 1928, was offensichtlich (Bezugsverfügung vom 11.5.1928) erst aufgrund einer erneuten Nachfrage passierte.  

Mit diesem Dokument endet diese im Landesarchiv verwahrte Akte über das alte Schulhaus in Oerrel.  Doch damit ist die Geschichte der alten Oerreler Schule noch nicht zu Ende. Denn es gibt noch eine weitere Akte im Landesarchiv über die Schule in Oerrel, mit der wir uns später im 3. Rundgang näher befassen werden. Da die ersten vier Dokumente in dieser Akte aber noch aus dem Jahr 1928 stammen, zeigen wir sie an dieser Stelle.
  






© NLA Hannover Hann. 180 Lüneburg, Acc. 3.103 Nr. 26
  
Am 1. August wandte sich Lehrer Gebhardt als Vorsitzender des Schulverbandes Oerrel über den Landrat an die Regierung in Lüneburg und beantragte die Genehmigung einen neuen Ofen ins Schulzimmer einbauen lassen zu dürfen. Gleichzeitig bat er dafür um eine Beihilfe. Er schrieb:

Oerrel, den 1. August 1928

An die Regierung, Abthg. Für Kirchen- und Schulwesen durch den Herrn Landrat des Kreises Soltau

In der Zeit vom 15. September bis 2. Oktober, während der Herbstferien, soll im Schulzimmer der Schule zu Oerrel, Krs. Soltau, ein neuer Ofen gesetzt werden. Das günstigste Angebot wurde mit 200 M von dem Töpfermeister Figenter, Munster, eingereicht. Dem der Zuschlag erteilt wurde.

Der Schulvorstand bittet um Genehmigung des Baues und um Bewilligung einer Beihilfe.

Gebhardt, Lehrer - Vorsitzender des Schulvorstandes

Dem Antrag hatte er neben einer Zeichnung des neuen Ofens auch das Angebot von Töpfermeister Figenter aus Munster beigefügt, der die Arbeiten ausführen sollte. Der Text des Angebotes lautet:
Munster, d. 14.7. (1928)

Angebot für einen Kachel Ofen zum Schulzimmer Maße 75 x 42 u. 2,40 Höhe mit Hamburger Kasten, und gesetzt mit Schamott Steinen, ohne Lehm und Sand R.M. 200

(?) B. Es kommen nur braune Schamott Kacheln zur Verwendung. Die Lieferung u. Setzen kann sofort erfolgen. Hochachtungsvoll C. Figenter , Töpfermeister

Landrat Duvegneau leitete den Antrag am 6. August 1928 befürwortend an die Regierung in Lüneburg weiter. Nachdem man auch dort keine Bedenken hatte, erging folgender Bescheid über den Landrat zurück an den Schulverbandsvorsitzenden Gebhardt in Oerrel:  

Regierung                                                                                                                                                Lüneburg, den 15ten August 1928

Urschriftlich mit 3 Expl. zurück an den Herrn Landrat in Soltau zur gf. Bescheidung des Schulverbandes zurückzusenden. Gegen das geplante Setzen eines neuen Ofens nach dem Angebot des Töfermeister Figenter ist unsererseits nichts zu erwidern. Eine Beihilfe hierzu können wir bei der Knappheit unser Mittel nicht gewähren.  (Unterschrift)

Dieser Bescheid ist das letzte in der Akte vorhandene Dokument aus dem Jahr 1928. Da der Antrag des Schulverbandes Oerrel genehmigt wurde, ist davon auszugehen, dass der neue Kachelofen während der Herbstferien 1928 ins Schulzimmer eingebaut wurde. Auch wenn es keine Beihilfe aus Lüneburg dafür gab.  

Das nächste in der Akte vorhandene Dokument stammt aus dem Jahr 1935. Deswegen geht es erst bei unserem 3. Rundgang mit der Schule weiter.  
Das Foto vom alten Schulhaus wurde in den 1920er Jahren aufgenommen.  
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