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Fundstücke aus der Zeit der Pflichtfeuerwehr in Oerrel

Seit 1902 waren Pflichtfeuerwehren in allen preußischen Gemeinden ab einer bestimmten Größenordnung gesetzlich vorgeschrieben. So gab es auch in Oerrel zwischen 1901 und 1942 eine Pflichtfeuerwehr, über die uns bisher nur wenig bekannt war. Nun habe ich in den beim Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V. verwahrten historischen Akten einige interessante Fundstücke über die Pflichtfeuerwehr Oerrel aus der Zeit zwischen 1912 und 1920 gefunden, die wir hier mit freundlicher Genehmigung des Kreisfeuerwehrverbandes Heidekreis e. V. präsentieren dürfen.
Diese Fundstücke stammen alle aus der Akte „Kreis-Brandmeister Correspondenz 1911 – 1927“ . Dabei handelt es sich um den Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Pflichtfeuerwehr in Oerrel zwischen dem ersten Kreisbrandmeister im Kreis Soltau, Heinrich Wiegels, und dem damaligen Landrat in Soltau sowie mit dem Oerreler Gemeindevorsteher Haehn.  
Die komplette Akte des ehemaligen Kreisbrandmeisters ist im Feuerwehr-Museum Heidekreis unter „Kreisbrandmeister Soltau ab 1911“ ausgestellt.  

Am 19 Mai 1913 erhielt der Kreisbrandmeister vom Landrat den Plan mit den Terminen der für 1913 vorgesehenen Revisionen der Pflichtfeuerwehren im Kreis Soltau. Neben den halbjährlichen von allen Pflichtfeuerwehren durchzuführenden Spritzenproben für 1913 sind aus diesem Verzeichnis auch die Übungen des Vorjahres - 1912 – ersichtlich. Bei den in Rot eingetragenen Terminen, handelt es sich um diejenigen, bei denen der Kreisbrandmeister die  Revision eingeplant hatte.  

© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.


  
Am 18. August 1913 nahm der Kreisbrandmeister auf Anforderung des Landrates Stellung zu einem Schreiben des Ortsvorstehers aus Oerrel, in dem dieser den Sinn und Zweck der Beschaffung eines Normalkuppelstücks für die in Oerrel vorhandene kleine Spritze in Frage stellte. Das Schreiben des Oerreler Ortsvorstehers liegt allerdings nicht vor.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.  


Mit Schreiben vom 3. März 1914 schlug der Kreisbrandmeister dem Landrat die Termine für die in diesem Jahr (1914) vorzunehmenden Überprüfungen der Pflichtfeuerwehren vor. Diese wurden ihm anscheinend so bestätigt, denn die Gemeinden wurden vom ihm entsprechend benachrichtigt. Allerdings mussten einige Termine wieder verschoben oder ganz abgesagt werden, so auch in Munster und dadurch auch in Oerrel. Dadurch fand in Oerrel vor dem 1. Weltkrieg keine Überprüfung der Pflichtfeuerwehr mehr statt.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.  


Erst im letzten Kriegsjahr 1918 nahm Kreisbrandmeister Wiegels die Überprüfungen der Pflichtfeuerwehr wieder auf. So plante er dann auch die Revision der Oerreler Pflichtfeuerwehr, wobei er sie aber gleich wieder vom Frühjahr in den Herbst verschieben musste.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.


Am 9. August 1918 schrieb der KBM an die sechs Gemeinden, die er im Herbst 1918 für die Überprüfung vorgesehen hatte; da drunter waren Oerrel und Munster.  

Drei Tage später, am 12.08.1918, antwortete Gemeindevorsteher Haehn aus Oerrel per Postkarte:

An den Herrn Kreisbrandmeister - Soltau:
Der Einfachheithalber bitte ich einen Tag für die hiesige Feuerwehrübung festzusetzen, da Sie jedenfalls von Munster
aus hierüber kommen werden. An der Übung nehmen höchstens 10 Mann teil. Haehn
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.  


Am 16. September 1918 informierte er die Gemeindevorsteher von Oerrel und Munster über die angesetzten Termine der Revisionen. Da Heinrich Wiegels oftmals mit dem Zug zu den Terminen anreisen musste, legte er die Besichtigungstermine immer so zusammen, dass er zwei oder drei Orte an einem Tag aufsuchen konnte, so auch in Munster und Oerrel.
  
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.


Oerrels Gemeindevorsteher Haehn wies den Kreisbrandmeister per Postkarte vom 17. September 1918 darauf hin, dass er von Munster aus mit der Kleinbahn weiter bis Dethlingen fahren könne, so dass er nicht die ganze Strecke von Munster bis Oerrel zu Fuß laufen müsse.  

An den Herrn Kreisbrandmeister - Soltau
Ich gestatte mir Ihnen mitzuteilen, daß Sie von Munster mit der Kleinbahn bis Dethlingen fahren können.
Ab 1 Uhr.
Dann 2 1/2 km.                                    Ergebenst Haehn
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.  


Es bleibt abzuwarten, ob wir weitere Fundstücke über die Pflichtfeuerwehr in Oerrel in alten Akten entdecken.


  
Fundstücke über die Pflichtfeuerwehr Oerrel 1912 bis 1932
Aus den Akten des Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels

  
Die nachfolgenden Fundstücke über die Pflichtfeuerwehr in Oerrel stammen aus der Akte des damaligen Kreisbrandmeisters Heinrich Wiegels (KBM von 1911 bis 1933). Diese historische Akte ist komplett im „Feuerwehr-Museum Heidekreis“ unter „Der Soltauer Kreisbrandmeister“ ausgestellt. Dort werden neben weiteren Dokumenten auch die Hintergründe und Zusammenhänge erläutert.

Wir präsentieren hier auf unserer Homepage die Dokumente, die im Zusammenhang mit der Pflichtfeuerwehr in Oerrel stehen.  

  
Am 21. Januar 1911 beauftragte der Landrat des Kreises Soltau, Herr Dr. von Rappard, den Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels sämtliche Pflichtfeuerwehren im Kreis in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren (revidiren).
      
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Das wiederholte sich in den folgenden Jahren immer wieder, so zum Beispiel für 1912 und 1913:
  
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Mit dem Brief vom 18. August 1913 beantwortet Kreisbrandmeister Wiegels dem Landrat in Soltau eine ihm gestellt Anfrage, die dieser vom Ortsvorsteher in Oerrel erhalten hatte. Damals wurden die Anfragen mit den Antworten wieder zurück geschickt, so dass in der Akte meistens nur eine Durchschrift der Antwort zu finden ist.  
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

In den nachfolgenden vier Schriftstücken geht es um die Revision (Überprüfung) der Pflichtfeuerwehren – unter anderem auch der in Oerrel. Da die Revision in Munster verschoben werden musste, wurde auch die in Oerrel wieder abgesagt.  
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Am 1. August 1914 brach der 1. Weltkrieg aus, so dass zunächst keine weiteren Revisionen der Pflichtfeuerwehren stattfanden. Nur aus dem Jahr 1918, dem letzten Jahr dieses Krieges, stammen die nächsten Oerrel betreffenden Dokumente.
  
  
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Die Postkarte des Gemeindevorstehers von Oerrel vom 12. August 1918 an den Kreisbrandmeister hat folgenden Wortlaut:

An den Herrn Kreisbrandmeister - Soltau:
Der Einfachheithalber bitte ich einen Tag für die hiesige Feuerwehrübung festzusetzen, da Sie jedenfalls von Munster
aus hierüber kommen werden. An der Übung nehmen höchstens 10 Mann teil. Haehn

 
Und in der Postkarte vom 17. September 1918 wies Oerrels Gemeindevorsteher Haehn den Kreisbrandmeister darauf hin, dass er von Munster aus mit der Kleinbahn weiter bis Dethlingen fahren könne, so dass er nicht die ganze Strecke von Munster bis Oerrel zu Fuß laufen müsse.

An den Herrn Kreisbrandmeister – Soltau
Ich gestatte mir Ihnen mitzuteilen, daß Sie von Munster mit der Kleinbahn bis Dethlingen fahren könne.
Ab 1 Uhr
Dann 2 ½ km.   Ergebenst Haehn
   

In Wiegels Akte geht es danach erst wieder mit den im Jahr 1924 anstehenden Revisionen weiter.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.


In dem Schreiben des Kreisbrandmeisters an den Landrat vom 4. Mai 1925 geht es um die mangelhafte Löscheinrichtung in Oerrel. Leider fehlt auch hier das vorausgegangene Schriftstück.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Im April 1926 erhielt Kreisbrandmeister Wiegels vom Landrat ein neues Verzeichnis sämtlicher vorhandener Pflichtfeuerwehren im Kreis Soltau:
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Aus dem Verzeichnis von 1927 gehen auch die Revisionstage der Pflichtfeuerwehren in den Jahren 1928 bis 1930 hervor. Oerrel war erst wieder im Jahr 1928 dran.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Im Juni 1929 schien es in Oerrel Überlegungen zu geben, eine Freiwillige Feuerwehr zu gründen. Allerdings war man sich anscheinend nicht so recht klar, was überhaupt eine Freiwillige Feuerwehr bedeutet. Jedenfalls kam es nicht zu dieser Gründung, sondern es blieb bei einer Pflichtfeuerwehr.
Das Schreiben vom 2. (oder12.) Februar 1928 hat folgenden Wortlaut:
Soltau, den 12. Feb. 1928
An den Herrn Landrat, Hier
In Erledigung Ihres Schreibens vom 2./2.1928 - P. 472 - teile (ich) nachstehend die Revisionstage der Pflichtfeuerwehren für 1928 mit. Hier zusammengefasst: 10.4.28 = Oerrel, Munster, Breloh, Meinholz, Reddingen, Wietzendorf  (Uhrzeit steht jeweils dahinter) 16.4.28 = Leitzingen, Meinern, Mittelstendorf, Marbostel bei Soltau, Tetendorf  (Uhrzeit steht jeweils dahinter).  Wiegels, Kreisbrandmeister
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Der handschriftliche Text vom 22. Juli 1929 hat folgenden Wortlaut:
Soltau, den 22./7. 29
Urschriftlich nach Kenntnis zurück an den Herrn Landrat in Soltau
Nach meiner Ansicht kann es sich bei der Umgestaltung des Feuerwehrwesens in Oerrel nach der vorgelegten Feuerlöschordnung niemals um die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr handeln, da nach der aufgestellten Satzung die Freiwilligkeit der Mitglieder zum Dienst ja vollkommen ausschaltet, hier heißt es einfach die und die sind verpflichtet anzugehören und der und der bekleidet den Posten ohne Rücksicht auf die Eignung und vor allem unter Umgehung des Wahlrechts der Mitglieder.
Wenn eine anzuerkennende Freiwillige Feuerwehr gegründet werden soll, so muß das Prinzip der Freiwilligkeit auch gewahrt werden. Was hier geplant ist, ist ja nichts weiter wie eine Pflichtfeuerwehr, wofür eine Dienstanweisung herausgegeben wird. Will man eine wirkliche Freiwillige Feuerwehr gründen, so soll man sich auch den dazugehörigen Richtlinien anpassen. Es sind hierzu Muster-Satzungen vom Provinzial-Feuerwehrband herausgegeben, die sich nach den Bestimmungen der Polizeiverordnung des Oberpräsidenten zu Hannover vom 15./11. 1908 betreffend der Regelung des Feuerlöschwesens anpassen, und die von Johannes Dittmann in Jork zu beziehen sind.
Wiegels, Kreisbrandmeister

Aus dem letzten Oerrel betreffenden Schriftstück in der Akte von Kreisbrandmeister Wiegels geht hervor, dass 1932 die nächste Revision der Pflichtfeuerwehr Oerrel erfolgt ist. Leider sind die Ergebnisse sämtlicher Revisionen nicht in Wiegels Akte festgehalten worden.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Heinrich Wiegels war noch bis zum 31. März 1933 Kreisbrandmeister im Kreis Soltau. Diese Akte wurde von seinem Nachfolger nicht weiter fortgeführt.  
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